Liebe Frau Heubeck, herzlichen Dank für die so hilfreiche Antwort. Ich hätte eine ähnliche Frage und bitte höflich um Hilfestellung: Eine Geringverdiener-Mitarbeiterin hat ab Juni 2019 eine neue Direktversicherung abgeschlossen (Entgeltumwandlung). Sie wandelt den vom Arbeitgeber gewährten VWL-Anteil (40 Euro) zugunsten der BAV um ( 1. Vertragsnummer bei Lodas bav) des Weiteren wandelt sie selbst einen Anteil ihres Gehaltes um (2. Vertragsnummer), zusätzlich wird der beitrags- und lohnsteuerefreie (das ist korrekt, oder?) AG-Pflichtanteil (hier in Höhe von 26,09 Euro) umgewandelt, der ebenfalls in die Direktversicherung einfließt (3. Vertragsnummer - dieser Vertrag allerdings ohne "AG-Pflichtzuschuss-bav/Bez aus Variante Mandantendaten). Insgesamt damit 200 Euro. Gelesen habe ich, dass die Geringverdiener-Förderung nicht auf den verpflichtenden ArbG-Zuschuss (hier also die monatlichen 26,09 Euro) bei der Entgeltumwandlung angewendet werden darf. Es wäre somit eine separate arbeitgeberfinanzierte bAV-Förderung zu gewähren, wenn wir als Unternehmen die Förderung beanspruchen wollten? Der umgewandelte Arbeitgeber-gezahlte VWL-Anteil ist wohl nicht als solcher zu betrachten. Ist das richtig? Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung!
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