Liebes Team, ich muss eine Abfindung abrechnen, ich nutze die Stammlohnart 208, die Zusammenballung von Einkünften trifft nicht zu, weil das prognostizierte Jahresbrutto um 100 Euro höher wäre, hätte die Kündigung nicht stattgefunden. Nun frage ich mich aber, warum kein Hinweis im Fehler-/Hinweisprotokoll erscheint, dort müsste doch stehen, dass in diesem Fall die Fünftelungsmethode nicht angewandt werden kann. Auch wenn ich die Abfindung erhöhe und diese zusammen mit dem bisher gezahlten laufenden Gehalt damit über dem Jahresbrutto liegen würde, erscheint nichts im Protokoll. Ich kenne das aus früheren Jahren anders. Es kann doch nicht sein, dass ich den Restbruttoverdienst im Jahr selbst manuell eintragen muss?? Ich bitte um Erklärung. Vielen Dank.
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