Liebe Alle,
in Haufe steht, dass die 38 Ct ab dem 21. km erst im Frühsommer vom Gesetzgeber genehmigt werden würden. Das heißt bis dahin noch die 0,35 Cent anwenden und nach endgültigem Beschluss die Monate ab Januar nachberechnen? Wie aufwendig mal wieder....
Danke für kurzes Feedback!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich würde tatsächlich abwarten, bis das Gesetz beschlossen ist.
Strittig ist ohnehin noch, ob dies ab dem 21. Kilometer oder ab dem 1. Kilometer angehoben wird (Forderung des Bundesrates) und auch über die Höhe ist noch keine endgültige Einigung getroffen.
Und da ohnehin noch weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind:
- rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags ab Januar 2022
- rückwirkende Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ab Januar 2022
- Verlängerung des steuerfreien Arbeitgeber-Zuschusses zum KUG bis Juni 2022
stehen ohnehin noch diverse nachträgliche Korrekturen an...
Viele Grüße
Uwe Lutz
@floreana schrieb:Liebe Alle,
Wie aufwendig mal wieder....
Hallo liebe Eine 😉
Ich will ja nichts versprechen, aber es könnte doch auch sein, dass dies dann automatisch von Datev nachberechnet wird 😉 Wäre eigentlich softwaretechnisch kein Problem das über einen Haken automatisch abrechnen zu lassen. Der GFB wird ja ebenso automatisch nachträglich berücksichtigt.
Herr Lutz hat da auch vollkommen Recht: Abwarten. Ist wie die USt-Senkung in 2020. Vielleicht hat Datev ja was in Arbeit...