Liebes Forum,
ein Mitarbeiter ist Ende Mai ausgetreten und abgemeldet und soll nun im November noch ein anteiliges 13. Gehalt erhalten. Rechne ich nun den Mai noch einmal ab, dh ich mache eine Nachberechnung für Mai inkl. 13. Gehalt (Elstam-Daten dann noch als Hauptbeschäftigung)? Oder nehme ich das 13. Gehalt in den November (dann wäre Elstam mit Nebenbeschäftigung anzugeben, da der Mitarbeiter anderweitig berschäftigt ist). Und mache ich ebenfalls einen Haken bei Beschäftigung - Zeiträume - Einmalbezüge nach Austritt berechnen?
Vielen Dank für Unterstützung!
Hallo,
Sie machen die Oder-Variante im November genau wie beschrieben. Außerdem sollten Sie die aktuellen Steuermerkmale abrufen. Hier müssen Sie aber aufpassen, dass wenn der Mitarbeiter woanders beschäftigt ist, dass Sie den Abruf dann als Nebenarbeitgeber durchführen und nicht als Hauptarbeitgeber.
Vielen Dank. Werde das so durchführen. Und warum ist eine einfache Mai-Nachberechnung nicht möglilch (1. Variante)? Weil der Zeitpunkt zu spät ist?
Weil es sich um einen Sonstigen Bezug handelt und dieser nach dem Zuflussprinzip im Monat der Zahlung zu versteuern ist.
Herzlichen Dank