Hallo, da ich eine solche Konstellation noch nicht hatte, benötige ich mal euer Schwarmwissen: Mitarbeiter ist freiberuflich tätig, soll zudem angestellt werden. Schwerpunkt bleibt weiterhin die freiberufliche Tätigkeit. Ich weiß, dass dann (zumindest für den Arbeitnehmer selbst) kein Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber gezahlt werden darf (oder nur muss?). Wie muss ich in dem Zusammenhang jedoch den Passus "Beschäftigte..., die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß." verstehen? Ich liebe ja dieses Beamtendeutsch. Hintergrund meiner Frage ist, dass der Mitarbeiter drei (teilweise noch minderjährige) Kinder hat, die auch auf der Beitragsbescheinigung der PKV stehen. Ändert das irgendetwas am Zuschuss? Denn der Mitarbeiter überschreitet allein durch das Anstellungsverhältnis weder die JAEG, noch ist er über 55 und nicht mehr freiberuflich tätig, worauf sich der Passus ja zuvor schon bezieht. Für eine Antwort danke ich bereits vorab.
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