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ELStAM bei Wegfall Hauptarbeitgeber

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letzte Antwort am 24.10.2024 08:50:13 von Ncl-bhn_
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Lohnfuzzi
Beginner
Offline Online
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Hallo alle miteinander!

 

Kurze Verständnisfrage: Wenn ein MA beim Hauptarbeitgeber ausscheidet, bekommt der Nebenarbeitgeber dann nicht über ELStAM eine Rückmeldung darüber?

 

Sachverhalt: Ein MA ist bereits zum 31.07. beim bisherigen Hauptarbeitgeber ausgeschieden (gerade erst erfahren), steht bei uns aber immer noch mit Steuerklasse 6 im System.

 

Kann/Darf ich das rückwirkend händisch ändern?

 

Viele Grüße

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Nein Sie bekommen da keine Rückmeldung. 

 

Manuell ändern: nein dürfen Sie nicht.

 

Wenn keine andere Hauptbeschäftigung aufgenommen wird/wurde und der Arbeitnehmer diese Tätigkeit jetzt als Hauptbeschäftigung wählt dann können Sie Ihre Meldungen anpassen und Hauptarbeitgeber melden.

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letzte Antwort am 24.10.2024 08:50:13 von Ncl-bhn_
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