Hallo alle miteinander!
Kurze Verständnisfrage: Wenn ein MA beim Hauptarbeitgeber ausscheidet, bekommt der Nebenarbeitgeber dann nicht über ELStAM eine Rückmeldung darüber?
Sachverhalt: Ein MA ist bereits zum 31.07. beim bisherigen Hauptarbeitgeber ausgeschieden (gerade erst erfahren), steht bei uns aber immer noch mit Steuerklasse 6 im System.
Kann/Darf ich das rückwirkend händisch ändern?
Viele Grüße
Nein Sie bekommen da keine Rückmeldung.
Manuell ändern: nein dürfen Sie nicht.
Wenn keine andere Hauptbeschäftigung aufgenommen wird/wurde und der Arbeitnehmer diese Tätigkeit jetzt als Hauptbeschäftigung wählt dann können Sie Ihre Meldungen anpassen und Hauptarbeitgeber melden.