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Selbständig, freiwillig gesetzlich versichert und Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 17.10.2025 12:13:40 von tbehrens
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Lohnfuzzi
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen!

 

Ich stehe gerade vor einer völlig neuen Konstellation und würde mir gern eure Erfahrung zunutze machen wollen, bevor ich mir anderweitig behelfe.

 

Sachverhalt: Mitarbeiter ist selbständig, aber freiwillig gesetzlich versichert. Nun nimmt er bei uns eine (Neben)Tätigkeit auf, bei der er knapp unter 1.000 €/Monat verdienen wird. Die selbständige Tätigkeit schwankt zwar beim Einkommen, liegt aber definitiv immer darüber.

 

Bei einer PKV wäre mir klar, wie hier zu schlüsseln wäre. Aber hier? Ist es dann genauso, als wenn der Mitarbeiter zwei Anstellungsverhältnisse hätte und über der JAEG läge? Muss dann der Haken bei Mehrfachbeschäftigung gesetzt werden? Ist als Nebenarbeitgeber zu melden oder als Hauptarbeitgeber, da die andere Tätigkeit ja selbständig ist? Welche SV-Beiträge sind zu zahlen?

 

Ich frage erstmal hier, ansonsten rufe ich morgen die KK an und hoffe, dort eine kompetente Antwort zu erhalten.

 

VG

 

 

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
61 Mal angesehen

Also steuerrechtlich ist als Hauptarbeitgeber anzumelden, da keine weitere Beschäftigung, die die Steuerklasse 1-5 hat, existiert. 

 

Sozialversicherungsrechtlich würde ich zwingend mit der KK klären, ob die Beschäftigung überhaupt sv-pflichtig ist. Wenn der AN als hauptberuflich selbstständig gilt, kann es sein, dass die Nebenbeschäftigung als sv-frei von der KK gewertet wird. Ich gehe hier aber nicht davon aus, da er anscheinend nicht mit der Selbstständigkeit alleine die Höchstbeiträge zu zahlen hat.

 

Eine Mehrfachbeschäftigung sollte es nicht sein, da er keine weitere Beschäftigung hat. Aber es kann natürlich möglich sein, über diese Option die Meldung von der KK zu bekommen.

 

Die KK kann genaue Auskunft geben. Insbesondere, ob der Übergangsbereich hier Anwendung findet oder nicht.

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letzte Antwort am 17.10.2025 12:13:40 von tbehrens
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