Hallo zusammen!
Kurze Frage: Ist bei einer Nachzahlung für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter noch ein kumulierter Restverdienst einzugeben, wenn man gerade im Abrechnungsmonat Dezember steht?
Oder ist das unabhängig von Jahresgrenzen?
VG
Hallo @Lohnfuzzi,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Institution zur Klärung, ob ein Restverdienst nach dem Austritt abgerechnet werden soll oder nicht.
Vielleicht hat schon jemand Erfahrung diesbezüglich und möchte es an dieser Stelle teilen.