Liebe Community,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, welche Optionen ich habe, wenn ein Mitarbeiter zum 30.04. ausgeschieden und die Abrechnung für April bereits gelaufen ist, er nun aber noch eine Urlaubsabgeltung bekommen soll.
Kann ich mich frei zwischen Nachberechnung im April, Wiederabrechnung April oder Abrechnung im Mai mit Steuerklasse VI und gesetztem Haken entscheiden oder ist irgendwas davon ausgeschlossen?
Für ein kurzes Feedback sei bereits an dieser Stelle gedankt.
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich mache das immer über Nachberechnung/Wiederabrechnung in den Austrittsmonat.
Im aktuellen Abrechungsmonat würde ich das nur machen, wenn es eine Kündigungsschutzklage gab, die so lange gelaufen ist, dass der Austrittsmonat außerhalb der Nachberechnung liegt.
Wenn sich der Monatsabschluss noch einmal zurücksetzen lässt, dann würde ich das noch über diesen Weg machen.
Ansonsten muss die Urlaubsabgeltung nachberechnet werden und dem April zugeordnet werden ohne Steuerklasse 6. Die Zuordnung des richtigen Monats ist wichtig wegen der Sozialversicherungsbeiträge, die müssen in dem Monat abgerechnet werden, wann sie angefallen sind.