Hallo Lohnfuzzi, das ist eine interessante Frage. Ich ging davon aus, dass der AG einen Zuschuss von 15% des AN-Beitrags leistet (siehe Regel unten). Also AN zahlt 100 € , AG trägt 15 € bei. Versicherungsbeitrag wäre 115 €. Bei meinem ehemaligen AG war es so. Bei dem neuen AG ist es in der tat so, dass er 15% von dem Versicherungsbeitrag (VB) übernimmt, also von einem VB von 115 € übernimmt AG 17,25 € und AN 97,75. Mit den obigen Zahlen ist es: AN 480.91 € AG 84,87 € (das sind 15% von VB und 17,25% von AN-Beitrag) VB 565,78 € Die Regel ist folgende: "Wenn ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Entgeltbestandteile umwandelt, ist der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart." Nach meinem Verständnis ist das umgewandelte Entgelt den AN-Beitrag. Sollte ich da falsch liegen, bitte schreibt es mir. Viele Grüße James
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