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Praktikant aus Frankreich

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letzte Antwort am 21.02.2023 12:20:39 von jjunker
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Pablo19
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Hallo zusammen,

 

hatte jemand diesen oder einen ähnlichen Fall mit Praktikant?

Ein Student aus Frankreich, wohnhaft
in Frankreich
, soll ein Praktikum von 3 Monate
absolvieren. 

 

Versichert ist er Familienversichert. (In Frankreich)

 

Im Hinweisprotokoll ist die Fehlermeldung "fehlende Krankenkasse und Steuernummer"

 

 

Gibt es in LODAS, eine Möglichkeit den Fehler zu beheben?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort

 

Pablo

jjunker
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Französische A1 Bescheinigung.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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_JuliaBorowski_
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Für Studenten aus dem Ausland, die in Deutschland ein Praktikum absolvieren, gelten in der Sozialversicherung grundsätzlich die gleichen Regeln für die Versicherungspflicht wie für in Deutschland lebende Praktikanten.

 

Für Studenten aus dem Ausland, die in Deutschland ein vorgeschriebenes Praktikum gemäß der Studienordnung absolvieren, gelten in der Sozialversicherung die gleichen Regeln für die Versicherungspflicht wie für in Deutschland lebende Praktikanten. Das Praktikum ist also in der Regel versicherungsfrei.

 

Handelt es sich um ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, ist ein Praktikant aus dem Ausland ebenso wie ein Praktikant aus Deutschland in der Sozialversicherung als Werkstudent zu betrachten. Ausländische Praktikanten, die ihr Praktikum während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche als Werkstudent absolvieren, sind nicht sozialversicherungspflichtig - außer unter Umständen bei der Rentenversicherung. Dort fallen Beiträge an, sobald das Entgelt 520 Euro (bis 30.09.2022: 450 Euro) pro Monat übersteigt.

 

Das heißt in Ihrem Fall, der Praktikant muss ggf. sich eine gesetzliche KV suchen und eine Steuer ID beantragen.

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jjunker
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Der Zusammenhang ist klar.

Mit der Ausnahme eines "soll ein" gibt der Text von @Pablo19 keinen Hinweis ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder nicht. Vielleicht wollen die Eltern, dass er das macht und das soll leitet sich aus seiner finanziellen Abhängigkeit von diesen ab. 🤷

Da mir der Zusammenhang zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum bei Praktikanten aus dem EU Ausland nicht klar ist habe ich @Pablo19 ein in meinen Augen kurz zu klärendes Schlagwort geliefert.

 

@_JuliaBorowski_ spielt die eventuell gegebene Freiwilligkeit des Praktikums eine Rolle?

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_JuliaBorowski_
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Ja natürlich, das wäre dann ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, diese sind in der Regel normal sv-pflichtig.

Pablo19
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Vielen Dank für eure Antworten. 

Es handelt sich um ein vorgeschriebenes  Pflicht-Praktikum. 

Das Feld Krankenkasse ist leer weil sie in Frankreich versichert ist, das führt zu einer Fehler-Meldung im Hinweisprotokoll.

 

Soll ich dann die A1 Bescheinigung anfordern?

jjunker
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Ich denke nicht, dass Sie die anfordern können.

Das wäre ja eher Aufgabe des Praktikanten. Ich weiß auch nicht ob die erforderlich ist.

So oder so würde ich einfach mal in den Raum stellen, dass eine Bescheinigung über den eigenen Sozialversicherungsstatus bei einer Beschäftigung im EU Ausland zumindest nicht schaden wird.

 

Findet das Praktikum im Baugewerbe  als Bauingenieur statt und man hat regelmäßigen Aufenthalt auf Großbaustellen... Alleine schon wegen des potentiellen Aufwands mit dem Zoll würde ich so eine Bescheinigung von einem Praktikanten einfordern. Sitzt er irgendwo in der Entwicklungsabteilung eines Hidden Champions aus dem Mittelstand gelten zwar nominell die gleichen Regeln nur schlägt da der Zoll wohl eher weniger oft auf. Da wird die Bescheinigung der Uni, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und die Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum bei den Akten genügen. Das sollte auf der Baustelle auch genügen, nur ob der/die Zöllner dann mit den französischen Dokumenten was anfangen können und mit dem Sachverhalt vertraut sind....

 

*Ohne Gewähr

 

 

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_JuliaBorowski_
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@Pablo19  Wenn es sich um ein pflichtiges Praktikum handelt und er nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, dann wird er normal als Werkstudent geschlüsselt. Da Werkstudenten nur in die RV einzahlen, können Sie sich eine KK aussuchen. Dazu muss der Student nicht gesetzlich in dieser KV versichert sein.

 

Meines Erachtens benötigen Sie keine A1-Bescheinigung.

Pablo19
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Es sind 40 Stunden in der Woche und er erhält 400 EUR monatlich.

 

er Wohnt in Frankreich und Familien versichert 

Angelegt habe ich ihn unter  0000  190 trotzdem verlangt Datev  eine Krankenklasseangabe und Steuer ID

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_JuliaBorowski_
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Dann eine KK auswählen. Er führt ja keine Beiträge ab, da geht es um die Abzüge für die U1 und U2.

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Pablo19
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Nachricht 11 von 18
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Kann ich einfach so eine irgendwelche Krankenkasse auswählene?

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_JuliaBorowski_
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Ja, in der Regel nimmt man dafür eine AOK, die für Ihren Landkreis zuständig ist.

Pablo19
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Nachricht 13 von 18
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Vielen Dank

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jjunker
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Kriegt die AOK dann Geld? Wenn ja immer die eigene Krankenkasse schlüsseln. 🤗 Warum jemand anderem was gutes tun? 

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_JuliaBorowski_
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Der ausländische Praktikant hat doch keine gesetzliche KV in Deutschland, daher muss eine KV gewählt werden. Und in der Regel nimmt in solchen Fällen immer die AOK.

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jjunker
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Klar, dass der in D nicht versichert ist. Bekommt die Kasse über irgendeinen Topf etwas für die Meldung an der Stelle  Anzahl der Meldungen = Umlageschlüssel? 🤔

Wenn ja immer die eigene Kasse Schlüsseln. 

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DC
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Welche Krankenkasse geschlüsselt wird ist Ihre Entscheidung. Aus Erfahrung kann ich nur empfehlen hier die AOK zu verwenden. Die Krankenkasse muss für diesen Arbeitnehmer wie bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ein Beitragskonto eröffnen. Wenn Sie die Umlagebeiträge für diese Tätigkeit gegenrechnen, wird die AOK hier keine großen Gewinne erwirtschaften. Einige Krankenkassen weisen solche Anmeldungen gerne ab oder Sie müssen weitere Anfragen der Krankenkasse beantworten.

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jjunker
Experte
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Ok. Danke für die Info. 👍

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letzte Antwort am 21.02.2023 12:20:39 von jjunker
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