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Arbeitnehmerüberlassung

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letzte Antwort am 12.09.2025 09:08:19 von _JuliaBorowski_
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BeateH
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Guten Morgen,

 

wir haben einen Mandanten der eine Arbeitnehmerüberlassung an Dritten ab Dezember 2023 durchführen möchte. Ich habe keinerlei Erfahrung. Wie rechne ich einen Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer in Lohn und Gehalt ab, der für 2 Wochen an einen Dritten auf einem Bau? überlässt? Muss ich Baulohn anlegen? Wie sieht es mit der ZVK aus? Muss ich den Arbeitnehmerüberlasser bei der Soka-Bau anmelden? Auf was muss ich achten?

 

Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

 

Freundliche Grüße

 

BHauck

shizofritz
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Guten Morgen @BeateH ,

 

Erfahrungen im Bereich der ANÜ im Bauhauptgewerbe habe ich leider keine. Aber das liegt eher daran, dass diese nach §1b AÜG grundsätzlich erst einmal unzulässig ist und sonst nur unter strengen Ausnahmeregelungen gestattet wird.

Hierzu gibt es auch detailliertere Infos von der Bundesagentur für Arbeit  oder auf der Seite der SOKA-Bau .

 

Sollte es sich bei Ihrem Mandanten tatsächlich um eine zulässige Ausnahme handeln, müssten Meldungen an die SOKA-Bau durch den verleihenden Betrieb erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manuel Lubbe

K_Wolf
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

das Thema "Arbeitnehmerüberlassung" ist unheimlich kompliziert und funktioniert nicht mal eben so ab nächsten Monat.

Ein gründliches Einarbeiten, mit Hilfe eines Fachanwaltes, sollte hier vor Abrechnung erfolgen, damit Probleme und Fragestellungen entsprechend im Vorfeld abgearbeitet werden.

 

Empfehlenswerte Weise sollte sich Ihr Mandant das sehr genau überlegen, bevor er sein Personal verleiht.

Die rechtlichen Konsequenzen können hier in der Community wohlmöglich nicht abschließend ausgeführt werden und sollten mit einem Fachanwalt erörtert werden.

 

cro
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Auch ich würde eine rechtliche Betreuung und sofortige Einbeziehung der Arbeitsagentur empfehlen. Und es ist zu prüfen, ob im Betrieb eine Software vor das DATEV-Lohnprogramm gesetzt werden muss.  Wenn es einmal läuft, ist es aber gut zu bearbeiten.

Viva-la-Vida
Beginner
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Nachricht 5 von 10
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Arbeitnehmer Überlassung am Bau (Bau Hauptgewerbe) ist nach meiner Kenntnis nicht möglich. Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung muss durch die Agentur für Arbeit genehmigt werden. Dafür sind bestimmte Sicherheiten in Geld nachzuweisen etc. Arbeitnehmer ausleihen schnell für zwei Wochen geht erst recht nicht. Der Baulohn und insgesamt die Baubranche ist sehr komplex und einarbeitungsintensiv. Einfach so, weil Einem es in den Kopf gekommen ist, geht es leider (oder zum Glück) nicht.

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_JuliaBorowski_
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Hallo, 

 

gibt es hier Jemanden, der Erfahrungen hat mit der Lohnabrechnung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung?

 

Wir haben einen Mandanten, der das gerne in Angriff nehmen möchte. Leider habe ich das noch nie gemacht und weiß absolut nicht, wie man das in LuG abbildet.

 

Gibt es dazu eine Anleitung von DATEV?

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cro
Experte
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Mit der zuständigen Stelle der Arb.-Agentur Gespräche aufnehmen.

 

LuG ist nicht das Problem. Nachricht 3 + 4 gelesen?  Viel Erfolg.

 

Keine Werbung! Aber z.B. die https://www.vulturis-suite.de/ -Software ließ sich gut anpassen (bei einem Mandanten hier).

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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134 Mal angesehen

Danke für die Rückmeldung, mir geht es darum, wie ich das in LuG anlege und abrechne, dazu konnte ich bisher nichts finden. Die Agentur für Arbeit kann mir bei der Umsetzung mit DATEV nicht helfen.

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cro
Experte
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Nachricht 9 von 10
111 Mal angesehen

@_JuliaBorowski_  schrieb:

Danke für die Rückmeldung, mir geht es darum, wie ich das in LuG anlege und abrechne, dazu konnte ich bisher nichts finden. Die Agentur für Arbeit kann mir bei der Umsetzung mit DATEV nicht helfen.


OK, ganz grob.

- Beim Mandanten > Adresse > Gewerbsm. AN-Überl. ab den gültigen Monat eintragen.

 

- Dto. > Arbeitszeiten > AZK-Modelle manuelles ohne Besonderheiten anlegen + Zugang mit LA 1900 sowie Abgänge mit LA 1910 vor belegen.

 

- Alle anderen Laschen zum AZK sind bei uns leer. Bis  auf eine Std.-Untergrenze von 125,00 Stunden.

 

Der "Rest" ergibt sich aus den Stundenzetteln, die der Mandant (gute Vorarbeit auf Mand-Seite sollte gegeben sein) per csv-Datei zur Verfügung stellt.

 

Bei unter 300 AN haben wir dann noch ca 1-2 Std. in LuG mtl. nachzuarbeiten.

 

Infos zu tarilflichen Sachverhalten: Arbeitnehmerüberlassung: Tarifliche Branchenzuschläge in Lohn und Gehalt ... - DATEV Hilfe-Center 

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Super vielen lieben Dank, das hat mir sehr geholfen.

 

Muss bei dem Mitarbeiter noch etwas an Arbeitnehmerüberlassung erfasst werden?

 

Vermutlich unter Tätigkeitsschlüssel "Arbeitnehmerüberlassung" aktivieren und das Arbeitszeitkonto?

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letzte Antwort am 12.09.2025 09:08:19 von _JuliaBorowski_
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