Ich habe einen neuen Mandanten, der bei einem anderen Berater bisher über Lohn und Gehalt abgerechnet wurde.
Es erfolgt kein Datenübertrag, ich lege den Mandanten neu im Lodas an.
Ist eine Anmeldung Systemwechsel in der Sozialversicherung notwendig?
Was ist mit Elstam - Systemwechsel?
Was muss ich bei der UV beachten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die notwendigen Schritte nach der Übernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS finden Sie unter der Dokumentennummer 1003124.
Wenn der Übertrag nicht über das Programm DATEV Datenübernahme nach LODAS durchgeführt wurde, werden keine Lohnkontenwerte übertragen. Damit ist die Schlüsselung des Beginns der Abrechnung über DATEV unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten notwendig, um die DEÜV Meldung zum Systemwechsel zu erstellen.
Hallo,
wie ist das, wenn ein Datenübertrag über DATEV stattfindet.
Meines Erachtens nach, müsste eigentlich keine Ab- und Anmeldung mit Systemwechsel erfolgen oder sehe ich das falsch?
Hallo,
bei Datenübernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS zum Jahreswechsel ist eine Systemwechselmeldung optional. Die Systemwechselabmeldung (GdA 36) zum Jahreswechsel ersetzt in diesem Fall die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50).
Unterjährig ist keine DEÜV-Systemwechselmeldung nötig.
Hallo, ist die Abmeldung wegen Systemwechsel unterjährig wirklich nicht nötig? Wir hatten im August einen Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt auf Lodas bei einem anderen Berater. Dieser bestand auf Abmeldung wegen Systemwechsel. Ich war mir da unsicher, dachte eigentlich, ist nicht erforderlich. Vg