Liebe Community, ich habe jetzt zum ersten Mal einen Mandanten der im Baunebengewerbe tätig ist, im GaLa-Bau.
Muss der Gesellschafter-Geschäftsführer auch an dem Umlageverfahren teilnehmen?
Ist die Führung eines Arbeitszeitkonto Pflicht?
Ich danke für Eure Hinweise.
Hallo Frau Borowski,
für den Galabau sind nur Umlagebeiträge für gewerbliche AN zu zahlen. Genaueres finden Sie hier https://www.ewgala.de/umlageverfahren-ewgala.aspx
Für den Galabau ist der BRTV allgemeinverbindlich; daran können Sie sich orientieren: https://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/tarifvertrag-galabau/tv-garten-landschaftsbau-00.htm
Eine Pflicht zur Führung eines AZK ist mir nicht bekannt und aus dem BRTV nicht erkennbar.
Viele Grüße
Martin Seemann