Die Logik ihrer HR-Abteilung ist... naja. Sie haben 12,25 h gearbeitet. Zu bringen wären 173,33 h. (außer im Arbeitsvertrag steht was anderes etc. pp.) Bleiben also noch 161,08 h die hier als Kurzarbeitsstunden anzusetzen sind. Um die Lohnbuchhaltung vielleicht zum denken zu bewegen: Es gilt in 2020 ein Mindestlohn von 9,35 € / h. Sie haben 12,25 h gearbeitet, also wäre das Mindestentgelt 114,53 € für den Monat. Und Sie haben aber tatsächlich einen noch höheren Stundensatz. So wie die Abrechnung da steht wird der Mindestlohn bei weitem unterschritten. Und im Gesetz zum Mindestlohn gibt es dazu keine Ausnahme. Wenn Ihnen die Sachbearbeiter diese Diskrepanz erklären können, wäre ich wirklich auf die Erklärung gespannt und Sie haben einen Grund mal das Arbeitsamt zu Fragen, wie die das sehen.
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