Hallo,
ich habe gerade im Newsletter von den LVO-Abzugstabellen für die Quarantäne-Abrechnung gelesen.
Was bedeutet die rückwirkende Veröffentlichung?
Ich habe nun ab 31.03. die Kug-Tabellen zur Abrechnung verwendet und die Anträge auch entsprechend gestellt. Bei der Verwendung dieser LVO-Tabellen kommt ja wieder ein anderer Entschädigungsanspruch raus.
also so langsam... 🙈😣
Viele Grüße
Hallo,
kein Grund zur Beunruhigung... die Ergebnisse der manuellen Berechnung mit den LVO-Abzugstabellen weichen nicht von der Berechnung mit den Kug-Tabellen ab. Sie müssen rückwirkend keine Änderungen vornehmen. 🤗
Hallo Frau Müller,
ich hatte es nachgerechnet und kam eben nicht auf das selbe Ergebnis.
Konkretes Beispiel: Brutto normal 2467€ Brutto gekürzt 1872€
Entschädigung nach LVO Ost: 348,75€
Entschädigung nach Kug-Tabellen: 336,91€
Was mache ich falsch? 😐
Viele Grüße
Hallo,
eventuell liegt die entstandene Differenz an der Rundung der Bemessungsentgelte in der LVO-Tabelle. Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage, wie die Rundung erfolgen soll. Halten Sie hier ggf. Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
wenn ich aufrunde, ist das Ergebnis tatsächlich fast identisch (ein paar Cent) unterschied.
Das Gesundheitsamt kann da auch nicht weiterhelfen.