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LVO- Abzugstabellen

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letzte Antwort am 16.06.2021 08:49:11 von eileenfiedler
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eileenfiedler
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Hallo,

 

ich habe gerade im Newsletter von den LVO-Abzugstabellen für die Quarantäne-Abrechnung gelesen.

 

Was bedeutet die rückwirkende Veröffentlichung?

Ich habe nun ab 31.03. die Kug-Tabellen zur Abrechnung verwendet und die Anträge auch entsprechend gestellt. Bei der Verwendung dieser LVO-Tabellen kommt ja wieder ein anderer Entschädigungsanspruch raus. 

 

also so langsam... 🙈😣

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, 

 

kein Grund zur Beunruhigung... die Ergebnisse der manuellen Berechnung mit den LVO-Abzugstabellen weichen nicht von der Berechnung mit den Kug-Tabellen ab. Sie müssen rückwirkend keine Änderungen vornehmen. 🤗

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Müller,

 

ich hatte es nachgerechnet und kam eben nicht auf das selbe Ergebnis.

 

Konkretes Beispiel: Brutto normal 2467€     Brutto gekürzt 1872€

 

Entschädigung nach LVO Ost: 348,75€

 

Entschädigung nach Kug-Tabellen: 336,91€

 

Was mache ich falsch? 😐

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
5485 Mal angesehen

Hallo,


eventuell liegt die entstandene Differenz an der Rundung der Bemessungsentgelte in der LVO-Tabelle. Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage, wie die Rundung erfolgen soll. Halten Sie hier ggf. Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eileenfiedler
Einsteiger
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wenn ich aufrunde, ist das Ergebnis tatsächlich fast identisch (ein paar Cent) unterschied.

Das Gesundheitsamt kann da auch nicht weiterhelfen. 

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letzte Antwort am 16.06.2021 08:49:11 von eileenfiedler
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