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BAV zu KUG

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letzte Antwort am 23.10.2020 08:44:28 von Wolfgang_Stein
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Bonita66
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Hallo zusammen,

 

die Stammlohnart 914 habe ich geschlüsselt auf Soll-Entgelt nur Betrag. Der Gehaltsverzicht vermindert das KUG ist das korrekt? Die Stammlohnart 911 ist ja steuer-u. sozialversicherungsfrei, fließt nicht mit in die Berechnung.

 

 

eileenfiedler
Einsteiger
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Das würde mich auch interessieren... Ich hoffe, es kommt noch eine Antwort. Hätte es aber genauso geschlüsselt.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ihr Anfrage wurde bereits im Beitrag "bav kug Probleme Berechnung" gelöst.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Bonita66
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Hallo Frau Mertel,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.  Die Lösung habe ich mir angeschaut. Dort wird die BAV allerdings pauschaliert.

 

Ich rechne die BAV aber mit der Stammlohnart 911, also steuer und sozialversicherungsfrei ab.

 

Da funktioniert das nicht. Der Gehaltsverzicht kürzt also immer das KUG.

 

Viele Grüße

 

 

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Bonita66
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Hallo Frau Mertel,

 

Die Stammlohnart habe ich bei steuer-u. sv rechtliche Behandlung mit dem Schlüssel 84 hinterlegt.

 

Im Fehlerprotokoll steht folgender Hinweis:

Für die Lohnart ist die steuer-u. SV-rechtliche Behandlung nicht mit SV monatlich angegeben.

An welcher Stelle gebe ich das ein??

 

Grüße

 

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Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


verändern Sie bitte nicht die Steuer- und SV-Behandlung der BAV-Lohnarten. Bei einer Änderung funktioniert die korrekte Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr. 


Klären Sie mit der Agentur für Arbeit, wie dieser Sachverhalt rechtlich zu behandeln ist.


Wenn Sie nicht möchten, dass die BAV die KUG-Berechnung beeinflusst, lassen Sie die Lohnart unter Mandantendaten | Lohnarten, Register KUG nicht in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen.


Das Ist-Entgelt kann durch eine manuelle Buchung der Stammlohnart 412 "Korrektur Istentgelt" verändert werden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
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Bonita66
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Hallo Frau Mertel,

 

Danke für die Antwort. Die Stammlohnart 914 (Gehaltsverzicht) habe ich unter KUG ohne Berechnung geschlüsselt. Trotzdem läuft der Verzicht in das Soll-Entgelt und auch ins Istentgelt.

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

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Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte prüfen Sie noch einmal alle Ihre BAV-Lohnarten. 


Beachten Sie dabei, dass Lohnarten, mit denen sozialversicherungsrechtlich laufende Bezüge abgerechnet werden, für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend zu schlüsseln sind. Dies betrifft z. B. auch den monatlichen Gehaltsverzicht der bAV. Zur Nachvollziehbarkeit der Kug-Berechnung werden die Entgeltbestandteile der Entgeltumwandlung bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds im Brutto-Soll- und Ist-Entgelt ausgewiesen.

Beste Grüße Verena Heinlein
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diplodocus
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Sehr geehrte Frau Heinlein,

bei Lohnart 914 zieht es die arbeitfinanzierten Beträge ab. Für die KUG Berechnung ist dies korrekt.

Nunmehr kommt Nr 1008921. Die Gehaltsumwandlung wird nicht in den KUG Zuschuss eingerechnet.

Damit hat jeder mit Gehaltsabrechnung und Gehaltsumwandlung zu wenig Zuschuss. Datev gibt nun an man

solle ein abweichendes Basis- Netto Entgelt und gleichbleibendes monatl Soll Entgelt eingeben.

Kann man einfach die Gehaltsumwandlung zB 200.-- zum Basis-Netto aufaddieren, damit der Arbeitnehmer auch

einen Zuschuss (80%) auf die selbst bezahlte BAV Gehaltsumwandlung erhält. M.E geht das nicht, da in der Berechnung jeweils mit und ohne KUG ohne Gehaltsumwandlung gerechnet wird.

Gibt es Erläuterungen zu Dokument Nr 1008921 (für Laien)

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

R.Seidenfuss

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Wolfgang_Stein
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Hallo, 


wenn die Gehaltsumwandlung bei der Berechnung des Kug-Zuschusses einfließen soll, muss das Basis-Netto-Entgelt inklusive dem Betrag der Gehaltsumwandlung erfasst werden. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1008921.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.10.2020 08:44:28 von Wolfgang_Stein
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