Hallo zusammen,
die Stammlohnart 914 habe ich geschlüsselt auf Soll-Entgelt nur Betrag. Der Gehaltsverzicht vermindert das KUG ist das korrekt? Die Stammlohnart 911 ist ja steuer-u. sozialversicherungsfrei, fließt nicht mit in die Berechnung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das würde mich auch interessieren... Ich hoffe, es kommt noch eine Antwort. Hätte es aber genauso geschlüsselt.
Hallo,
ihr Anfrage wurde bereits im Beitrag "bav kug Probleme Berechnung" gelöst.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für die Rückmeldung. Die Lösung habe ich mir angeschaut. Dort wird die BAV allerdings pauschaliert.
Ich rechne die BAV aber mit der Stammlohnart 911, also steuer und sozialversicherungsfrei ab.
Da funktioniert das nicht. Der Gehaltsverzicht kürzt also immer das KUG.
Viele Grüße
Hallo Frau Mertel,
Die Stammlohnart habe ich bei steuer-u. sv rechtliche Behandlung mit dem Schlüssel 84 hinterlegt.
Im Fehlerprotokoll steht folgender Hinweis:
Für die Lohnart ist die steuer-u. SV-rechtliche Behandlung nicht mit SV monatlich angegeben.
An welcher Stelle gebe ich das ein??
Grüße
Hallo,
verändern Sie bitte nicht die Steuer- und SV-Behandlung der BAV-Lohnarten. Bei einer Änderung funktioniert die korrekte Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr.
Klären Sie mit der Agentur für Arbeit, wie dieser Sachverhalt rechtlich zu behandeln ist.
Wenn Sie nicht möchten, dass die BAV die KUG-Berechnung beeinflusst, lassen Sie die Lohnart unter Mandantendaten | Lohnarten, Register KUG nicht in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen.
Das Ist-Entgelt kann durch eine manuelle Buchung der Stammlohnart 412 "Korrektur Istentgelt" verändert werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
Danke für die Antwort. Die Stammlohnart 914 (Gehaltsverzicht) habe ich unter KUG ohne Berechnung geschlüsselt. Trotzdem läuft der Verzicht in das Soll-Entgelt und auch ins Istentgelt.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Hallo,
bitte prüfen Sie noch einmal alle Ihre BAV-Lohnarten.
Beachten Sie dabei, dass Lohnarten, mit denen sozialversicherungsrechtlich laufende Bezüge abgerechnet werden, für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend zu schlüsseln sind. Dies betrifft z. B. auch den monatlichen Gehaltsverzicht der bAV. Zur Nachvollziehbarkeit der Kug-Berechnung werden die Entgeltbestandteile der Entgeltumwandlung bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds im Brutto-Soll- und Ist-Entgelt ausgewiesen.
Sehr geehrte Frau Heinlein,
bei Lohnart 914 zieht es die arbeitfinanzierten Beträge ab. Für die KUG Berechnung ist dies korrekt.
Nunmehr kommt Nr 1008921. Die Gehaltsumwandlung wird nicht in den KUG Zuschuss eingerechnet.
Damit hat jeder mit Gehaltsabrechnung und Gehaltsumwandlung zu wenig Zuschuss. Datev gibt nun an man
solle ein abweichendes Basis- Netto Entgelt und gleichbleibendes monatl Soll Entgelt eingeben.
Kann man einfach die Gehaltsumwandlung zB 200.-- zum Basis-Netto aufaddieren, damit der Arbeitnehmer auch
einen Zuschuss (80%) auf die selbst bezahlte BAV Gehaltsumwandlung erhält. M.E geht das nicht, da in der Berechnung jeweils mit und ohne KUG ohne Gehaltsumwandlung gerechnet wird.
Gibt es Erläuterungen zu Dokument Nr 1008921 (für Laien)
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
R.Seidenfuss
Hallo,
wenn die Gehaltsumwandlung bei der Berechnung des Kug-Zuschusses einfließen soll, muss das Basis-Netto-Entgelt inklusive dem Betrag der Gehaltsumwandlung erfasst werden. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1008921.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG