Sehr geehrte Frau Mertel, wie weit ist hier die Entwicklung? Die Datev hat doch diese Daten vorliegen. Der Abruf von Daten aus den Vorvorjahren ist insbesondere bei Prüfungen sehr wichtig! Wir können aktuell dem Finanzamt keine Auskünfte über verbuchte Daten geben, was sehr unprofessionell vom Softwarehersteller ist und uns Stunden/Tage kostet bei umfangreicheren Mandaten dies eventuell manuell über die Lohnabrechnungen raussuchen zu können, wenn überhaupt möglich. Auch ist es ein Unding, wenn man den Buchungsbeleg z.B. für 02/21 auswertet, in dem Monat z.B. Geschenke in 2020 nachversteuert und verbeitragt hat, dass diese dann einfach weggelassen werden. Das ergibt eine völlig falsche Auswertung. Sie wurden ja in 2021 abgerechnet. Ich freue mich über eine zeitnahe Rückmeldung. MfG Daniela Heldt
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