Hallo zusammen,
hatte jemand schon einmal den Fall, dass ein Mitarbeiter noch eine Einmalzahlung nach Austritt erhalten soll?
Der Arbeitnehmer ist bereits 2019 ausgetreten. In der LexInfo finde ich nur die Fälle, wo der Arbeitnehmer im Vorjahr ausgetreten ist...
Erfolgt die Abrechnung anaolg zu den Austritten im Vorjahr? - Steuerklasse 6, keine SV-Beiträge, weil keine SV-Tage und Häkchen bei "Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers"?
Vielen Dank schon mal...
Viele Grüße
Eileen Fiedler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@eileenfiedler schrieb:Erfolgt die Abrechnung anaolg zu den Austritten im Vorjahr? - Steuerklasse 6, keine SV-Beiträge, weil keine SV-Tage und Häkchen bei "Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers"?
Kurz: Ja. Alternativ kann der Ex-MA aber auch Daten zur Verfügung stellen, damit der LSt-Abzug korrekt vorgenommen werden kann. Das machen aber die wenigsten.
Hallo,
eine Frage dazu noch: Ist es richtig, dass keine SV-Sondermeldung mit Grund 54 erstellt wird, weil beitragsfrei?
Laut Krankenkasse soll eine Meldung mit Grund 54 abgegeben werden. Die wurde aber mit der Abrechnung nicht erstellt. Ich denke, die Meldung muss nicht abgegeben werden. Liege ich da richtig?
Vielen Dank
Eileen Fiedler
@eileenfiedler schrieb:Liege ich da richtig?
Ja, weil was soll darin gemeldet werden?