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Einmalzahlung an ausgeschieden Mitarbeiter (vor dem Vorjahr)

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letzte Antwort am 13.06.2025 18:48:44 von nami
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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

hatte jemand schon einmal den Fall, dass ein Mitarbeiter noch eine Einmalzahlung nach Austritt erhalten soll?

Der Arbeitnehmer ist bereits 2019 ausgetreten. In der LexInfo finde ich nur die Fälle, wo der Arbeitnehmer im Vorjahr ausgetreten ist...

 

Erfolgt die Abrechnung anaolg zu den Austritten im Vorjahr? - Steuerklasse 6, keine SV-Beiträge, weil keine SV-Tage und Häkchen bei "Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers"?

 

Vielen Dank schon mal...

Viele Grüße

Eileen Fiedler

 

renek
Meister
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Nachricht 2 von 5
1043 Mal angesehen

@eileenfiedler  schrieb:

Erfolgt die Abrechnung anaolg zu den Austritten im Vorjahr? - Steuerklasse 6, keine SV-Beiträge, weil keine SV-Tage und Häkchen bei "Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers"?


Kurz: Ja. Alternativ kann der Ex-MA aber auch Daten zur Verfügung stellen, damit der LSt-Abzug korrekt vorgenommen werden kann. Das machen aber die wenigsten.

eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
945 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Frage dazu noch: Ist es richtig, dass keine SV-Sondermeldung mit Grund 54 erstellt wird, weil beitragsfrei?

 

Laut Krankenkasse soll eine Meldung mit Grund 54 abgegeben werden. Die wurde aber mit der Abrechnung nicht erstellt. Ich denke, die Meldung muss nicht abgegeben werden. Liege ich da richtig?

 

Vielen Dank 

Eileen Fiedler

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Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 5
935 Mal angesehen

@eileenfiedler  schrieb:

Liege ich da richtig?

 


Ja, weil was soll darin gemeldet werden?

nami
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
155 Mal angesehen

Hallo, ich habe zu diesem Thema auch eine Frage und bitte um eure Unterstützung.

 

Unserer Mandantschaft hatte Anfang 2024 eine Firma übernommen inkl.der Angestellten. Die Beschäftigung eines Angestellten wurde in 2023 noch beendet. Pers.-Daten wurde mir für diesen MA in 01/24 nicht übermittelt, da die Beschäftigung beendet war.

Jetzt soll für 2023 nachträglich noch eine Einmalzahlung für 2023 an diese Person gezahlt werden. (Betragshöhe über BBG RV)

 

Ich überlege wie ich das am besten in Lodas umsetze. Info's zum MA:

- MA ist bei einen anderen AG angestellt

- private KV / private PV

- Mitglied im Versorgungswerk

- laut Info vom Mdt. aktueller Verdienst über die BBG KV/PV & RV/AV

- genaue Verdiensthöhe beim aktuellen AG ist nicht bekannt

 

Ich habe die Pers.-Stammd., gesetzl.KK, Daten für Vers.-Werk in 06/2025  in Datev Lodas angelegt mit BGS 0010.

 

Jetzt kommen bei mir einige Fragen auf: 

 

- muss ich das Häkchen bei Mehrfachbeschäftigung setzen ? 

(es ist ja keine Beschäftigung nur eine Nachzahlung aus vorherigem Beschäftigungszeitraum 2023)

 

- Beitragsabführung an das Versorgungswerk ? ( Bescheid RV Befreiung für die Abrechnung der Einmalzahlung in 2025 liegt nicht vor, da die Bescheide der DRV Tätigkeits-/ AG-gebunden sind)

 

- keine SV Beiträge da keine vorherigen Beschäftigungstage 

 

In der Probeabr.wird der AV Beitrag und Beitrag Versorgungswerk berechnet, so wie ich es auch in Lodas eingegeben habe. Ich habe da irgendwie ein Störgefühl. 

 

Wir würdet ihr das in Lodas eingeben um eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen ?

 

Vielen lieben Dank für eure Antworten. 

 

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letzte Antwort am 13.06.2025 18:48:44 von nami
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