Moin Moin, Datev hat die Neue digitale Personalakte (DPA) u.a. deshalb eingerichtet, damit bei einem Mandantenübertrag die bisherige DPA nicht dem neuen STB zur Verfügung gestellt wird UND in DUO dann gelöscht wird.. Daran muss sich die neue DPA nun messen lassen! Primär sollte die DPA natürlich dem Mandanten dienen und von diesem auch verantwortlich gemanagt werden (auch bei STB-Wechsel). Meine Erfahrung: Darf man nicht von ausgehen! Sprich: der abgebende STB sollte die Daten zumindest für einige Zeit besser vorhalten. Meine Kanzlei hat mehrfach Hilferufe von Ex-Mandanten erhalten wegen dieser Daten. Ich weiß tatsächlich noch nicht, was bei der Neuen DPA beim Datenübertrag passiert. Kann man anhaken beim Übertrag, Daten nicht löschen? Wenn nicht, bliebt eigentlich nur, die Daten herunterzuladen und in DMS oder der Dokumentenablage zu speichern. Geht meines Wissens leider die Verknüpfung zu Lodas verloren. Aber ein anderer Aspekt: Wenn Sie den Übertrag dieser "Lohnhandakte" zustimmen, dann haben Sie nach meinem Wissen dem Mandanten damit die Handakte übergeben und sind damit raus aus der Verantwortung. Nur ich bin kein Jurist, deshalb würde ich an Ihrer Stelle ein paar 100 Euro für Sicherheit investieren. Wäre natürlich schöner (und fairer), wenn die Datev diesen Teil der juristischen Absicherung übernehmen würde. Zumal ich von einer Software (ob Internet oder lokal) erwarte, dass sie mich rechtzeitig warnt! Es hilft da wohl nichts, man muss sich die Mandantenübertragsregeln für die Neue DPA halt genau anschauen. Steht mir leider auch jetzt bevor. HTH QJ
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