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bav

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letzte Antwort am 15.05.2024 13:41:48 von Erniberni
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Erniberni
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Ich habe einen AN der 2 sv/steuerpfl. Dienstverhältnisse hat. Bei seinem 2. Dienstverhältnis Abrechnung mit Steuerklasse IV möchte er sein baV in Höhe von 160,00 € (Gehaltsumwandlung) abrechnen. Ist das möglich oder kann bzw. darf man die Gehaltsumwandlung nur im 1 Dienstverhältnis abrechnen. 

MikeWHerbs
Erfahrener
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Bei seinem 2. Dienstverhältnis Abrechnung mit Steuerklasse IV

Steuerklasse 4 ?

 

Oder mal BAV im zweiten Dienstverhältnis bei Haufe oder so suchen😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Lohnfuzzi
Beginner
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Vermutlich war VI gemeint.

bAV ist immer möglich, im zweiten Dienstverhältnis aber nicht mehr steuerfrei.

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
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High,

 

bAV ist immer möglich, im zweiten Dienstverhältnis aber nicht mehr steuerfrei.

Deshalb nannte ich Haufe😂

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Erniberni
Beginner
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Nachricht 5 von 5
192 Mal angesehen

Hallo, ja na klar, die Steuerklasse VI. 🙂 So rum ist es richtig. Danke das Ihr mir weitergeholfen habt. 

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letzte Antwort am 15.05.2024 13:41:48 von Erniberni
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