Ich habe einen AN der 2 sv/steuerpfl. Dienstverhältnisse hat. Bei seinem 2. Dienstverhältnis Abrechnung mit Steuerklasse IV möchte er sein baV in Höhe von 160,00 € (Gehaltsumwandlung) abrechnen. Ist das möglich oder kann bzw. darf man die Gehaltsumwandlung nur im 1 Dienstverhältnis abrechnen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei seinem 2. Dienstverhältnis Abrechnung mit Steuerklasse IV
Steuerklasse 4 ?
Oder mal BAV im zweiten Dienstverhältnis bei Haufe oder so suchen😎
Gruss Mike
Vermutlich war VI gemeint.
bAV ist immer möglich, im zweiten Dienstverhältnis aber nicht mehr steuerfrei.
High,
bAV ist immer möglich, im zweiten Dienstverhältnis aber nicht mehr steuerfrei.
Deshalb nannte ich Haufe😂
Gruss Mike
Hallo, ja na klar, die Steuerklasse VI. 🙂 So rum ist es richtig. Danke das Ihr mir weitergeholfen habt.