Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob es noch immer richtig ist, dass der Elektr. Bescheidabgleich nur für den Erstbescheid möglich ist, d.h. nur Daten gesendet werden für einen Erstbescheid? Ich frage mich nämlich, wie es sich verhält, wenn die Vorauszahlungen später nochmal angepasst werden, d.h. ein Vorauszahlungszahlungsbescheid erlassen wird. Dann stimmen ja die Vorauszahlungswerte in Steuer- und Beitragszahlung nicht mehr, korrekt? Und wenn für den VZ-Bescheid eben keine Daten übermittelt werden, werden sie auch nicht automatisch korrigiert in Steuer- und Beitragszahlung, oder? Vielen Dank vorab. Gruß Jasmin
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