Laut Steuerverwaltung Baden-Württemberg gilt der elektronische Bescheidabgleich nur bei Erstbescheiden, so das ELSTER Expertenteam.
Bei allen Folge/Änderungsbescheiden wird kein elektronischer Bescheidabgleich zur Verfügung gestellt = kein VA i.S.v. § 118 AO!
Kann DATEV hier mal beim Finanzministerium nachfragen, warum der Bescheidabgleich nur beim Erstbescheid möglich ist, aber nicht beim Änderungsbescheid?
Die Funktion elektronischer Bescheidabgleich ist sehr wertvoll und trotzdem noch kein Verwaltungsakt gem. §§ 122a, 118 AO.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hilfe.
Schönes Wochenende erstmal 😇💪✍️
@Jennifer_Karlkannst du bitte hier etwas schreiben, vielen Dank 💪
High,
Kann DATEV hier mal beim Finanzministerium nachfragen, warum der Bescheidabgleich nur beim Erstbescheid möglich ist, aber nicht beim Änderungsbescheid?
weshalb fragst du nicht selbst?
Gruss Mike
@MikeWHerbs schrieb:High,
Kann DATEV hier mal beim Finanzministerium nachfragen, warum der Bescheidabgleich nur beim Erstbescheid möglich ist, aber nicht beim Änderungsbescheid?
weshalb fragst du nicht selbst?
Gruss Mike
@MikeWHerbswürde ich die Lösung kennen für das Problem, hätte ich dies mitgeteilt.
Gute Idee von dir, die ich bereits umgesetzt hatte und folgende Antwort erhalten habe:
...
hinsichtlich Ihrer Anfrage habe ich die ELSTER-Spezialisten im Rechenzentrum kontaktiert.
Die Antwort liegt seit heute vor:
Aktuell wird für Änderungsbescheide die Bereitstellung der Bescheiddaten im Rahmen der Bescheiddatenübermittlung – zumindest vorübergehend – zur Wahrung des § 30 AO (Steuergeheimnis) und zur Vermeidung von Datenpannen nach Art 33 der DSGVO unterbunden.
...
Als Einzelperson hat dies wohl keine Wirkung, das System funktioniert ja für die Steuerverwaltung.
Umso mehr Personen/Firmen sich an das FM mit dem Wunsch äußern, desto höher die Chance auf Verbesserungen bei der Digitalisierung. Beim Erstbescheid gelten übrigens die gleichen §§ und Gesetze, wie bei Änderungsbescheiden im Hinblick auf die DSGVO und dem Steuergeheimnis, daher ist die Begründung nicht logisch in meinen Augen.
@metalposaunistarbeitest du auch mit dem elektronischen Bescheidabgleich?
Das Thema ist schon so alt das es DATEV geschafft hat ein Hilfedokument bereitzustellen:
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1003532 aus 10/2021.
@einmalnoch schrieb:
Das Thema ist schon so alt das es DATEV geschafft hat ein Hilfedokument bereitzustellen:
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1003532 aus 10/2021.
Vielen lieben Dank für die sehr gut Info, das wurde mir aus dem FA und dem FM nicht genauso mitgeteilt.
Also um so trauriger, dass Deutschland im Jahr 2023 immer noch keine gute Digitalisierung umsetzen kann... 😭
you are welcome, look at metalposaunist😫
br mike
@xyzmic schrieb:
Also um so trauriger, dass Deutschland im Jahr 2023 immer noch keine gute Digitalisierung umsetzen kann... 😭
Auch das #Neuland hat 10 Jahre (IT-technologische Weiterentwicklung) überstanden 😂. 2013 passte die Aussage von Angela Merkel schon nicht und heute, 2023 sind wir zwar sicher weiter (wir bekommen endlich die Bescheide digital - woohoo 👏!) aber konnten leider weder Schritt halten noch im EU Vergleich aufholen.
Aber was nützt Dir das alles, wenn dann die Apotheke um die Ecke sagt: Da sind wir noch nicht dran angeschlossen oder Ich brauche noch Papier! Weil nicht alle Mitarbeiter geschult wurden und die das Papier bis zur Rente so haben wollen.
Und gute Digitalisierung?! Wir sollten froh sein, dass digitalisiert wird und wir es zumindest versuchen. Gut kommt dann nach dem Ausprobieren der digitalen Arbeitsweise und erst danach können wir mit der Transformation starten, die dann die eigentlichen Mehrwerte liefert.
Als Vergleich: Wir digitalisieren aktuell die großen Papierkarten aus dem Auto und haben die nun am Smartphone. Solche Dinge wie GPS, Routenplanung, Verkehrsstatistiken und Co. fehlen aber trotzdem noch.
High Daniel,
einen hab ich noch:
zahl mal den Edeka Einkaufswagen mit Karte😂
Gruss Mike
@MikeWHerbs schrieb:
zahl mal den Edeka Einkaufswagen mit Karte😂
Kaufland und Aldi sind bei mir um die Ecke. Edeka ist so gute 2km entfernt 😇.
Was anderes dazu: Wir waren am Donnerstag in der Mittagspause lecker essen und als ich bezahlen wollte per Karte, sagte der Gerät: max. Anzahl erreicht auf dem Display. Ich schon 🙄. Ich dachte, es sei ein Zähler bzgl. mobilen Zahlen aka NFC verbaut aber auch nach dem man die Karte ins Gerät schob samt PIN: max. Anzahl erreicht.
Also kurzum: Du kannst im Gerät wohl einstellen, wie viel Umsatz Du dem Finanzamt melden möchtest und ist das Limit erreicht, kannst Du das Geld gleich in die eigene Tasche wirtschaften. Ist doch super! 👍
Aber wir Deutschen bekämpfen Geldwäsche mit der Bonpflicht, die der Kunde aber nicht mitnehmen muss aber der Anbieter ausstellen muss und tut er das nicht, wohl der Prüfer die FiBu verwerfen kann, wenn es "Unstimmigkeiten" gibt - so zumindest die Girls von WirLiebenSteuern heute.
Oder auch mit dem Abtippen der Daten vom Personalausweis nach DATEV. Auch so'n völlig bekloppte Tatsache. Man stelle sich mal vor, wir könnten aus DATEV eine Anfrage an die Person machen: StB XY möchte Ihre Personalausweisdaten lesen: stimmen Sie dem zu? Und schwupps, hat man alle notwendigen Daten digital im DATEV. Was machen wir Deutschen? Wir legen den Personalausweis auf den Scanner, scannen rechts und links ein, legen in DATEV DMS ab und weil eine OCR fehlt, tippen wir von Hand die Date ab und machen zu 100% min. 1 Fehler.
Noch jemand irgendwelche Fragen, in was für einem analogen Land wir leben? 😂 Für digitale Comedy muss man einfach in Deutschland leben. Der Rest geht automatisch ...
sagte der Gerät: max. Anzahl erreicht auf dem Display. Ich schon
. Ich dachte, es sei ein Zähler bzgl. mobilen Zahlen aka NFC verbaut aber auch nach dem man die Karte ins Gerät schob samt PIN: max. Anzahl erreicht.
und, wie ging es aus, alles aufs Haus?
sorry und Gruss Mike
@MikeWHerbs schrieb:
und, wie ging es aus, alles aufs Haus?
Tatsächlich hatte ich noch Bargeld 💶 in kleinen Scheinen dabei, weil man auf Festivals bzw. beim RockHard in GE auch nur bar zahlen kann und da ich nur 3x kostenlos Bargeld abheben kann, weil mein Konto schon digital ist, hebe ich dann immer mehr in einem Rutsch ab.
Habe dann noch bar für die Kollegin mit bezahlt und von der habe ich dann später die Kohle per PayPal bekommen 😂. Und wenn wir in der Kanzlei bestellen, schicken wir uns auch nur via PayPal Freunde Kohle hin und her ...
Nee, das hab ich ja schon geahnt, also das Du Bargeld hast 😎,
ich zahle schon seit Jahren nur unbar, musste aber manchmal schon weit fahren um meine Schuld zu begleichen.
Ich habe nur noch Bargeld um den Paketboten*innen etwas zukommen zu lassen.
Gruss Mike
In Deutschland 🇩🇪 brauchst Du immer einen Plan B, ein Backup und/oder Papier. Egal wo. #KeinBackupKeinMitleid 😇
Das schlimme, als Kunde bist Du (gefühlt) immer der Dumme, der dann kein Bargeld hat und auf seine Karte pocht. Da kommt wohl eher selten ein 💩-Gefühl beim Anbieter auf. Der sagt sich dann eher wieder: Blöde Technik! Immer Ärger damit! Mit Bargeld wäre das nicht passiert!
Und bäm sind wir wieder bei uns als Gesellschaft, die einfach noch nicht so weit ist. Aber woher soll's auch kommen, wenn man in der Schule was von Parallelogrammen erfährt aber nichts von Steuern. Wann war deine letzte Parallelogramm-Erklärung @MikeWHerbs? Ich habe meine vorletztes Jahr machen müssen!
Parallelogrammerklärung ca vor 45 Jahren,
hab ich aber verdrängt (wg. Alter)
Gruss Mike
Heh,KeinBackupKeinMitleid ,
das war von mir
ps oder halt nur hier im Beitrag und "auf Deutsch"😂
wie kann ich denn eine PN senden?
sorry, ich bin echt unbedarft in diesem Kram☠️
Gruss Mike
Und jetzt noch mal off topic :
denn ich glaube du kennst dich da aus?
Kommt der Begriff NERD von Northern Electric Research and Development?
oder von Drunk reverse ohne k und anderer Aussprache?
br Mike
Hi,
über den Briefumschlag oben rechts.
Gruß, vw
Thx, aber da hat sich wohl der NERD mit PM überschnitten,
dennoch grazie mille , ich war wohl zu langsam/schnell
Gruss Mike
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es noch immer richtig ist, dass der Elektr. Bescheidabgleich nur für den Erstbescheid möglich ist, d.h. nur Daten gesendet werden für einen Erstbescheid?
Ich frage mich nämlich, wie es sich verhält, wenn die Vorauszahlungen später nochmal angepasst werden, d.h. ein Vorauszahlungszahlungsbescheid erlassen wird. Dann stimmen ja die Vorauszahlungswerte in Steuer- und Beitragszahlung nicht mehr, korrekt? Und wenn für den VZ-Bescheid eben keine Daten übermittelt werden, werden sie auch nicht automatisch korrigiert in Steuer- und Beitragszahlung, oder?
Vielen Dank vorab.
Gruß
Jasmin
Hallo Zusammen,
ich schließe mich @xyzmic an.
Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter dem Dokument 1003532.
Freundliche Grüße
DATEV eG
Verena Condovski
Danke für die schnelle Antwort!