Hallo Herr Platz, meine Vorschreiber haben es bereits erwähnt: mir geht es darum, eine Übersicht zu erhalten, bei welchen Mitarbeitern die rückgemeldete Kinderzahl von der bereits erfassten abweicht. Ihre Aussage dazu verstehe ich wie folgt: 1. die Daten in der Kinderverwaltung können nicht direkt heran gezogen werden 2. es muss statt dessen jeweils auf Mitarbeiterebene im Feld "manuell erfasste Kinderanzahl" lt. Kinderverwaltung ausgewählt werden 3. wenn ich das bei allen Mitarbeitern getan habe, erhalte ich eine Liste, die ich auf Abweichungen filtern kann 4. wenn bei einzelnen Mitarbeitern Rückmeldedaten falsch sind, aktiviere ich auf Mitarbeiterebene das Feld "abweichend manuell erfasste Kinderanzahl" verwenden Ist das so korrekt? (ich hoffe sehr, dass Sie nein sagen!). Falls ja: - wozu haben wir akribisch die Kinderverwaltung gepflegt, wenn sie jetzt für den Abgleich nutzlos ist? - warum ist Schritt 2, der ausschließlich für die Erstellung der Abgleichliste erforderlich ist und keine Wirkung auf die Abrechnung hat, nicht auf Mandantenebene möglich? Das dauert ewig und ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wie gesagt, ich hoffe, dass ich Sie falsch verstanden habe und es einen effizienteren Weg gibt. Vielen Dank.
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