Liebe AgnesBeata, die Diskussion ist schon etwas älter, aber es hat sich seither, so glaube ich, nichts geändert. Wenn du eine bAV-Lohnart wählst, die Einmal-/Sonderzahlung umwandelt, müssen im abgerechneten Monat (bei dir Dezember) Sonderzahlungen in entsprechender Höhe vorhanden haben. Sonst klappt das nicht. Beispiel: Weihnachtsgeld 500,00 (Einmalzahlung) bAV 400,00 umgewandelt so klappts. Weihnachtsgeld 500,00 (Einmalzahlung) bAV 600,00 umgewandelt so klappts nicht. Wähle dazu eine Umwandlungslohnart, die laufendes Entgelt umwandelt und stelle den Zahlungsrhythmus auf jährlich. Dann wird einmal im Jahr umgewandelt, aber vom laufenden Entgelt. So kannst du fehlerfrei abrechnen. Hab ich das verständlich ausgedrückt?!? Hope so! 🙂 GrußDerTimo
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