Guten Tag, bei mir ist es andersherum. Die BKK hat ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt und da der Beschäftigte aufgrund von Corona als Selbstständiger geringere Einkünfte hat, ist er bei uns versicherungspflicht in der KV und PV. Allerdings teilte mir die BKK dies mit Schreiben vom 21.01.2021 und einer Gültigkeit ab 16.11.2020 mit. Ich kann doch nicht mehr im alten Jahr solch ein kompliziertes Verfahren durchführen. Da stimmt doch dann auch die Lohnsteuer überhaupt nicht mehr. Oder gibt es doch auch für diesen Fall eine Lösung? Viele Grüße
... Mehr anzeigen