Der Beitragsgruppenschlüssel soll rückwirkend zum 15.06.2019 geändert werden. Mittlerweile ist der Lohn für Juli abgerechnet. Wie kann ich das korrigieren, bzw. erfassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Frau Teschke,
ein BGS Wechsel ist nur zum Monatswechsel möglich. Wechsel Daten im lfd. Monat lassen sich nur bei Wechsel in ein Versorgungswerk taggenau schlüsseln.
Dazu kann eine Nachberechnung für Juni mit einer Wiederholungsabrechnung für Juli gemacht werden.
Viele Grüße
Ruth Korn
Hallo Frau Korn,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Meinung bin ich auch. Allerdings handelt es sich hier um die zusätzliche Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Die Krankenkasse besteht auf die Änderung des Beitragsgruppenschlüssels zum 15.06. Wie löse ich also das Problem?
Gruß
Annette Teschke
Hallo Frau Teschke,
guten Frage!
Da bleibt eigentlich nur noch die PN mit dem alten BGS zum 15.06.19 abmelden und eine neue PN mit dem neuen BGS zum 16.06.19 anmelden. Damit die KK zufrieden ist.
Das macht aber eigentlich nur Sinn, wenn die selbstständige Tätigkeit überwiegt und der AN ab dann privat KV versichert ist.
Viele Grüße
Ruth Korn
so sieht die Krankenkasse das auch. Nur was passiert dann mit dem bereits abgerechneten Lohn für Juli, wenn ich den Mitarbeiter rückwirkend abmelde?
Der Lohn wird als Überzahlung bei der alten PN ausgewiesen.
Für die neue PN gibt es einen Zahlbetrag. Davon würde ich den bereits gezahlten Lohn als Abschlagszahlung abziehen und hätte dann die Differenz auf Grund des neuen BGS als Zahlung oder Rückforderung.
Guten Tag,
bei mir ist es andersherum. Die BKK hat ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt und da der Beschäftigte aufgrund von Corona als Selbstständiger geringere Einkünfte hat, ist er bei uns versicherungspflicht in der KV und PV. Allerdings teilte mir die BKK dies mit Schreiben vom 21.01.2021 und einer Gültigkeit ab 16.11.2020 mit. Ich kann doch nicht mehr im alten Jahr solch ein kompliziertes Verfahren durchführen. Da stimmt doch dann auch die Lohnsteuer überhaupt nicht mehr.
Oder gibt es doch auch für diesen Fall eine Lösung?
Viele Grüße
KK hat mittlerweile meinem Antrag auf Festsetzung zum (folgenden) Monatsersten stattgegeben. Evtl. weil ich beantragt hatte, dies analog der Möglichkeit bei AZuBis zu regeln.