Hallo! Meiner Mandantin wurde dem Antrag auf Erstattung KUG nicht entsprochen, da die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Die von KUG betroffene Arbeitnehmerin hatte weniger als 10% Entgeltausfall. Meine Fragen: werden die Voraussetzungen nicht im Rahmen der Abrechnungen vom Programm geprüft (Fehlerhinweis)? Und: muss ich die Lohnabrechnung korrigieren oder buche ich im Rechnungswesen das abgerechnete KUG als weitere Lohnkosten ein? Herzliche Grüße Annette Teschke
... Mehr anzeigen