Hallo! Meiner Mandantin wurde dem Antrag auf Erstattung KUG nicht entsprochen, da die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Die von KUG betroffene Arbeitnehmerin hatte weniger als 10% Entgeltausfall. Meine Fragen: werden die Voraussetzungen nicht im Rahmen der Abrechnungen vom Programm geprüft (Fehlerhinweis)? Und: muss ich die Lohnabrechnung korrigieren oder buche ich im Rechnungswesen das abgerechnete KUG als weitere Lohnkosten ein?
Herzliche Grüße
Annette Teschke
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Da der Arbeitgeber keinen Anspruch auf KUG hat, ist dem AN sein normales Entgelt zu zahlen. Sie sollten das berichtigen. Die Überprüfung muss wohl noch manuell vorgenommen werden.
Hallo Frau Teschke,
in LODAS gibt es keine Prüfung, ob die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Eine Beurteilung ist durch das Programm nicht möglich.
Sie können die Abrechnung durch eine Nachberechnung bzw. eine Wiederabrechnung korrigieren.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG