Hallo,
unser Mitarbeiter hat uns zum 31.08.2020 verlassen.
In 09/2020 haben wir noch eine Nachberechnung auf 08/2020 gemacht.
Nun wurden in 10/2020 über "Auswertungen-Übernahmeprotokoll"
die Steuerklasse ab 09/2020 auf 6 geändert. Ich nehme an ein anderer Arbeitgeber hat
Ihn zu 09/2020 angemeldet, was ja auch richtig ist.
Meine Frage ist nun, da es sich bei der Steuer um das Zuflussprinzip handelt ob
hier etwas zu tun ist? Ist denn 09/2020 NB nun falsch abgerechnet? Ich wusste es
zum Zeitpunkt der NB ja noch gar nicht mit der Steuerklasse 6.
Eine Probeabrechnung mit STkl.6 wird nicht erstellt. Das Programm ändert also nichts
von allein.
Vielen Dank im Voraus
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Abrechnung mit der "alten" Steuerklasse ist richtig.
Die 6 wäre nur anzuwenden, wenn für 09 noch etwas angefallen wäre. Eine Nachberechnung auf 08 bedingt auch die
Abrechnung mit der ursprüngliche Steuerklasse.
VG
Ruth