Hallo zusammen, was ist bei der Jahresübernahme vom Kj. 2022 auf das Kj. 2023 zu beachten, wenn bereits jetzt bekannt ist, dass ein Einzelunternehmen (Überschussrechner) ab 01.04.2023 in ein anderes Unternehmen eingegliedert wird? Die Buchhaltung 2023 wurde bisher noch nicht angelegt, aber ich würde bereits bei der Anlage des Kj. 2023 den Zeitraum 01.01.-31.03.2023 erfassen. Derzeit werden die offenen Ausgangsrechnungen über OPOS erfasst, damit man einen Überblick über die anzumahnenden Rechnungen behält. Die darin enthaltene USt wird bisher mit dem USt-Voranmeldungs-Monat ans FA gemeldet, in dem die Zahlung erfolgt. Wie ist dies allerdings bei Zahlungen, die erst ab 01.04.2023 eingehen? Wie bekomme ich die darin enthaltene USt in die USt-VA 03/23 rein? Muss in den Mandantenstammdaten zum 31.03.2023 irgendeine andere Schlüsselung erfolgen, damit auch eine Schlussbilanz/Aufgabebilanz erstellt werden kann? Bisher wurden Kosten/Einnahmen nach dem Datum einer betrieblichen Tätigkeit in excel erfasst und die Aufgabegewinnermittlung erstellt, aber dies müsste doch eigentlich über DATEV auch möglich sein. Ich wäre um jeden Tipp dankbar, gerne auch über Dokumentennummern, wo man bei DATEV nachlesen kann. Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag noch
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