Hallo, wenn Sie die Zusammenführung zum Jahreswechsel durchführen, also den jetzigen Mandanten bis Dezember abrechnen, erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung komplett für das Meldejahr 2020. Zudem können Sie unter Mandantendaten I Sozialversicherung I Allgemeine Daten I den Haken im Feld DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember erzeugen setzen, sodass auch die DEÜV Jahresmeldung mit der Dezember Abrechnung erstellt wird. Zudem können Sie, falls in den ersten drei Monaten Einmalbezüge bezahlt werden, unter Personaldaten I Steuer I Vorarbeitgeberwerte und Sozialversicherung I Vorbeschäftigungswerte SV, die Werte des bisherigen Mandanten erfassen, damit die Einmalbezüge bei Anwendung der Märzklausel korrekt verbeitragt werden. Klären Sie zusätzlich mit der Krankenkasse ob noch andere DEÜV Meldungen benötigt werden. Wenn Nein, ist kein Austritt und kein Systemwechsel beim bisherigen Mandanten zu erfassen. Im neuen Mandanten können Sie dann das ursprüngliche Eintrittsdatum hinterlegen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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