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Stammdaten bei Tod Mandant und Betreuung durch z.B. Nachlassverwalter

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letzte Antwort am 04.04.2022 16:12:05 von Inis
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NicoleGG
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich bin nicht nur neu hier im Forum, sondern auch bei Datev. Leider komme ich trotz Lernvideos und befragen der Kollegen nicht weiter. Daher versuche ich es nun hier 🙂

 

Unser Mandant ist verstorben. Es wurde ein Nachlassverwalter bestellt, mit dem die Korrespondenz zu führen ist. 

 

Meine Kollegin wollte die Daten unter "natürliche Person" ändern in: Herrn X, Nachlassverwalter des Herrn A, und dann die Adresse des Nachlassverwalters.

 

Ich sehe dies kritisch, weil die Angaben der "natürlichen Person" doch die Basis für z.B. Steuererklärungen sind. Demnach könnte es doch Probleme bei der nachträglichen Steuererklärung geben, weil dann der Nachlassverwalter in der Erklärung auftaucht. Sehe ich das richtig?

 

Meine Meinung ist, dass man unter dem eigentlichen Mandanten (im Stammbaum ganz oben mit der Mandantennummer) die Mandantenkorrespondenz ändern müsste:

 

Mandant A hat Empfänger für Mandantenkorrespondenz - und jetzt hier die Adresse des Nachlassverwalters einpflegen.

 

Ist das der richtige Weg? 

 

Ich wäre Euch sehr dankbar für einen Tipp 😄

 

LG

 

Nicole
Assistentin aus Leidenschaft


"Wenn alles gegen Dich zu laufen scheint, erinnere Dich daran, dass das Flugzeug gegen den Wind abhebt, nicht mit ihm.“ (Henry Ford)
steuernkai
Beginner
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Hallo, die Mandantendaten zu ändern halte ich auch für den falschen Weg. Vermutlich dürfte ein Lösungsweg sein, einen gesetzlichen Vertreter der natürlichen Person anzulegen. Den wird man dan auch als Korrespondenzadresse nutzen können.

Nicht aktuelll ausprobiert, aber vermutlich zieführend ohne die eigentlichen Daten des Mandanten zu "manipulieren".

Viel Erfolg

siemonsen
Einsteiger
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Hallo,

 

genau das halte ich auch für den richtigen Weg.

 

Nicht vergessen, den gesetzlichen Vertreter nicht nur als Korrespondenzadresse zu verknüpfen sondern auch als Rechnungsadresse.

 

Damit nicht peinlicherweise irgendjemand doch alte Daten nutzt sollte noch natürlich das Sterbedatum in den persönlichen Daten hinterlegen. Außerdem setze ich immer hinter dem Vornamen ein (verst.). Das stört nicht, wenn es in die Erklärung übernommen wird und warnt vor.

 

Gleiches gilt auch, wenn der Steuerpflichtige stirbt und es eine Witwe gibt. Dann die entsprechenden Verknüpfungen mit der Ehefrau vornehmen.

Inis
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe das gleich Problem. Allerdings wurde die bereits ein Empfänger für Mandantenkorrespondenz angelegt, aber es übernimmt ihn nicht, wenn z.B. ein Brief angelegt wird.

Reicht die Anlage eines Empfängers für Mandantenkorrespondenz nicht? Muss evtl. irgendwo anders ein Haken raus oder rein? Werde einfach nicht schlau, hab schon einiges ausprobiert, ist aber immer noch die Adresse des Verstorbenen angegeben.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps 🙂
 
VG

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NicoleGG
Einsteiger
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Hallo,

 

hast Du den Gültigkeitszeitraum schon festgelegt?

Nicole
Assistentin aus Leidenschaft


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Inis
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ja, beim Empfänger für Mandantenkorrespondenz

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NicoleGG
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Also ich habe wie folgt angelegt:

 

ursprüngliche Mandantenadresse hat nach wie vor Gültigkeit (brauchst Du ja evtl. für die Steuererklärung im Todesjahr). Hinter der Adresse ist nur "Hauptstraßenadresse" und "Korrespondenzadresse" angehakt.

 

Die zweite Adresse ist ebenfalls aktuell gültig und hat nur "Mandanten-Korrenspondenzadresse", "Mandantenrechnungsadresse" und "Debitoren-Rechnungsadresse".

 

Beim Empfänger für Mandantenkorrespondenz bzw. Rechnungskorrespondenz ggf. noch die neue Rechnungsanschrift mit dem Haken aktivieren. Rechts hast Du dann - zumindest beim Rechnungsempfänger - auch ein Vorschaufenster. 

Nicole
Assistentin aus Leidenschaft


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Inis
Einsteiger
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Bei der zweiten Adresse kann ich nur Haken setzen bei "Hauptstraßenadresse" und "Korrespondenzadresse". Die Rechnungsadresse soll noch nicht umgestellt werden.

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letzte Antwort am 04.04.2022 16:12:05 von Inis
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