Hallo,
weiß jemand, warum der unter der Auswertungssteuerung beim einzelnen AN fest gespeicherte Hinweistext für die Ausgabe in der Brutto/Netto-Abrechnung in dem Monat, in dem zusätzlich ein einmaliger Hinweistext erfasst wurde, nicht in der Lohnabrechnung gedruckt wird ?
Es kann doch immer wieder mal vorkommen, dass beide Arten von Hinweistexten in der Lohnabrechnung benötigt werden.
Viele Grüße
Hallo,
ist für einen Arbeitnehmer ein fester Hinweistext erfasst, wird dieser jeden Monat angedruckt. Sobald Sie jedoch einen einmaligen Hinweistext erfassen, wird nur dieser einmalige Hinweis im Erfassungsmonat ausgegeben. Der feste Hinweistext wird in diesem Monat nicht berücksichtigt.
Es gibt keine Möglichkeit, sowohl den einmaligen als auch den festen Hinweis für den Arbeitnehmer in einem Monat auszugeben.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist sehr schade, dass dies nicht funktioniert. Ich frag mich auch, warum das eigentlich nicht geht. Bei meinem Mandanten soll halt zu den fest gespeicherten Hinweistexten in manchen Monaten auch noch zusätzlich ein einmaliger Hinweistext erfasst werden. Vielleicht kann dies für die Zukunft möglich gemacht werden.
Schönen Tag
@Inis schrieb:Bei meinem Mandanten soll halt zu den fest gespeicherten Hinweistexten in manchen Monaten auch noch zusätzlich ein einmaliger Hinweistext erfasst werden. Vielleicht kann dies für die Zukunft möglich gemacht werden.
Moin,
wenn es von der Länge passt, müsste der fest gespeicherte Text in den Monaten in dem einmaligen Text zusätzlich mit angegeben werden.
Nicht wirklich elegante Lösung - aber vielleicht hilft es ja.
Viele Grüße
Uwe Lutz
... mit dem Wissen dass es nicht funktioniert, könnte man den einmaligen Hinweistext in diesen Fällen um den fixen Text ergänzen, damit hat man auch wieder den gesamten Text auf der Abrechnung ( sofern dies auf Mitarbeiterebene möglich ist)
... zwei Dumme - ein Gedanke 😉
Den Gedanken mit dem Zusammenfassen im einmaligen Hinweistext hatte ich auch schon, bloß bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern und längeren Texten ist diese Variante sehr zeitaufwendig und fast nicht umsetzbar.
Aber vielleicht könnte/sollte sich DATEV hier eine Lösung einfallen lassen, denn als Laie oder Nur-Anwender sehe ich keinen Sinn darin, warum nicht beide Hinweistexte in der Lohnabrechnung abgedruckt werden können/sollen.
Das stimmt leider nicht. Habe ich gerade ausprobiert. Es bleibt beim fest gespeicherten Text, der einmalige wird ignoriert. Sehr schade!