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fest gespeicherter und einmaliger Hinweistext, Lodas

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letzte Antwort am 08.09.2022 08:55:11 von Hayen
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Inis
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

weiß jemand, warum der unter der Auswertungssteuerung beim einzelnen AN fest gespeicherte Hinweistext für die Ausgabe in der Brutto/Netto-Abrechnung in dem Monat, in dem zusätzlich ein einmaliger Hinweistext erfasst wurde, nicht in der Lohnabrechnung gedruckt wird ?

 

Es kann doch immer wieder mal vorkommen, dass beide Arten von Hinweistexten in der Lohnabrechnung benötigt werden.

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
569 Mal angesehen

Hallo,


ist für einen Arbeitnehmer ein fester Hinweistext erfasst, wird dieser jeden Monat angedruckt. Sobald Sie jedoch einen einmaligen Hinweistext erfassen, wird nur dieser einmalige Hinweis im Erfassungsmonat ausgegeben. Der feste Hinweistext wird in diesem Monat nicht berücksichtigt. 


Es gibt keine Möglichkeit, sowohl den einmaligen als auch den festen Hinweis für den Arbeitnehmer in einem Monat auszugeben.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Inis
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
565 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist sehr schade, dass dies nicht funktioniert. Ich frag mich auch, warum das eigentlich nicht geht. Bei meinem Mandanten soll halt zu den fest gespeicherten Hinweistexten in manchen Monaten auch noch zusätzlich ein einmaliger Hinweistext erfasst werden. Vielleicht kann dies für die Zukunft möglich gemacht werden.

 

Schönen Tag

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
554 Mal angesehen

@Inis  schrieb:

Bei meinem Mandanten soll halt zu den fest gespeicherten Hinweistexten in manchen Monaten auch noch zusätzlich ein einmaliger Hinweistext erfasst werden. Vielleicht kann dies für die Zukunft möglich gemacht werden.

 


 

Moin,

 

wenn es von der Länge passt, müsste der fest gespeicherte Text in den Monaten in dem einmaligen Text zusätzlich mit angegeben werden.

 

Nicht wirklich elegante Lösung - aber vielleicht hilft es ja.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
550 Mal angesehen

... mit dem Wissen dass es nicht funktioniert, könnte man den einmaligen Hinweistext in diesen Fällen um den fixen Text ergänzen, damit hat man auch wieder den gesamten Text auf der Abrechnung ( sofern dies auf Mitarbeiterebene möglich ist) 

Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
544 Mal angesehen

... zwei Dumme - ein Gedanke 😉

Inis
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
540 Mal angesehen

Den Gedanken mit dem Zusammenfassen im einmaligen Hinweistext hatte ich auch schon, bloß bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern und längeren Texten ist diese Variante sehr zeitaufwendig und fast nicht umsetzbar.

Aber vielleicht könnte/sollte sich DATEV hier eine Lösung einfallen lassen, denn als Laie oder Nur-Anwender sehe ich keinen Sinn darin, warum nicht beide Hinweistexte in der Lohnabrechnung abgedruckt werden können/sollen.

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Hayen
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Das stimmt leider nicht. Habe ich gerade ausprobiert. Es bleibt beim fest gespeicherten Text, der einmalige wird ignoriert. Sehr schade! 

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letzte Antwort am 08.09.2022 08:55:11 von Hayen
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