Liebes Forum,
wir als Arbeitgeber dürfen doch sicherlich einem Minijobber einen Fahrtkostenzuschuss zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen? Dieser zählt dann aufgrund der Lohnsteuer- u. Sozialversicherungsfreiheit dann ja nicht zum eigentlichen Verdienst des Minijobs (?), auch dann nicht wenn ein Teil des Zuschusses pauschalversteuert wird....ist das richtig?
Danke vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das ist richtig.
Zuschüße zu Fahrtkosten sind dem Minijobentgelt nicht zu zurechnen.
Viele Grüße