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Minijob und Fahrtkostenerstattung

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letzte Antwort am 05.08.2019 13:03:27 von rukorni
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebes Forum,

wir als Arbeitgeber dürfen doch sicherlich einem Minijobber einen Fahrtkostenzuschuss zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen? Dieser zählt dann aufgrund der Lohnsteuer- u. Sozialversicherungsfreiheit dann ja nicht zum eigentlichen Verdienst des Minijobs (?), auch dann nicht wenn ein Teil des Zuschusses pauschalversteuert wird....ist das richtig?

Danke vorab!

rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
328 Mal angesehen

Hallo,

das ist richtig.

Zuschüße zu Fahrtkosten  sind dem Minijobentgelt nicht zu zurechnen.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 05.08.2019 13:03:27 von rukorni
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