Guten Morgen,
ein MA der auf 450 Euro angestellt ist, hat zum 31.05.2019 gekündigt. Da er noch Resturlaub hatte, werden ihm diese als Nachberechnung 05/2019 im Juni ausbezahlt. Die Höhe der Urlaubsgeltung ist auch 450,- Euro. Mit den 450,- Euro die er sowieso mtl. erhält bekommt er ja theoretisch 900,- Euro im Monat Mai. Die 450,- Euro die bereits ausgezahlt wurden, werden natürlich vorher abgezogen.
Allerdings erhalte ich trotzdem die Fehlermeldung, dass das Arbeitsentgelt die Grenze von 450,- Euro überschreitet.... was ja klar ist. Da diese Überschreitung nicht vorhersehbar war, kann ich diese ignorieren oder wie soll ich da vorgehen?
Liebe Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo, das ist eine heikle Sache.................
Wenn der AN kurzfristig gekündigt hat, und den Urlaub daher nicht mehr nehmen konnte, könnte es so gehen.
Wenn die Kündigung schon länger bekannt war, denke ich, wird die DRV bei einer Prüfung das Entgelt komplett verbeitragen.
VG
Hallo!
Ruf doch mal bei der DRV an.
Oder per E-Mail, dann hast du es "schriftlich".
mfg
Der AN hat kurzfristig gekündigt. Die Kündigung ist zum 31.05. und auch erst am 31.05. bei uns eingegangen. Da der MA die Chance hatte auf eine Feststellung,wurde auf die Kündigungsfrist verzichtet und der MA konnte somit zum 01.06. die neue Stelle annehmen. Aus diesem Grund war überhaupt nicht möglich den Urlaub vorher abzubauen. Deshalb auch unvorhersehbar und somit auch in Ordnung oder?
Hallo,
zur Unterstützung dieser Argumentation sollten Sie sich die Prognose 2019, die Ihr Mandant ja Anfang Januar 2019 zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung erstellt hat, anfordern, um sie in der SV-Prüfung vorlegen zu können.
Viele Grüße
Guten Morgen,
ja, das ist in Ordnung, weil das wirklich unvorhersehbar war.
VG
Vielen lieben Dank für die Rückmeldung!
Liebe Grüße!
ich krame den Beitrag mal wieder raus.
ähnliches Problem, nur folgende Abwandlung.
Die Minijobber im Unternehmen bekommen Stundenlohn und immer knapp unter 450,00 jeden Monat. Die Vergütung für den Urlaub ist zu Beginn des Jahres bereits eingeplant und die Mitarbeiter arbeiten dann im Urlaubsmonat etwas weniger und überschreiten so nie die Grenze von 5.400,00 EUR pro Jahr.
Nun wurde der komplette Betrieb zum 30.06.2022 eingestellt. Die Festangestellten sind bereits raus, das restlichen Arbeitsaufkommen wurde durch Minijobber abgedeckt. Nun kommen ich bei einem aber auf 2.570,00 plus Urlaubsgeld 210, also 2.780,00 und damit 80,00 über die Grenze von 2.700,00 (5.400,00/2)
Vielen Dank
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten. Bitte setzen Sie sich zur Klärung des Sachverhalts mit der Bundesknappschaft in Verbindung.