Hallo, ich möchte mit der Lohnabrechnung Januar 2023 eine Nachberechnung ab Jan. 2022 für den Förderbetrag BAV nach §100 EStG machen, weil ich leider den Haken bei "Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG..." vergessen hatte. Alle Voraussetzungen sind erfüllt (Mindestbetrag 240 Euro, Arbeitslohn unter 2575 Euro), bei vertragsübergreifenden Angaben ist die Neuberechnung Förderbetrag ab 01/2022 hinterlegt. Für den Januar 2023 wird der Förderbetrag abgerechnet, aber für das Vorjahr wird trotz Hinweis auf die Nachberechnung kein Förderbetrag berechnet: Hinweis #LN07745 Die Betriebliche Altersvorsorge wurde rückwirkend geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat 01/2022 durchgeführt. Hinweis #LN14320 01/2023 Der BAV-Vertrag mit dem Rang 1 wurde nach § 100 abgerechnet. Da in den vertragsübergreifenden Angaben weder im Feld 'Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016 aus Verträgen ohne Zillmerung' noch in 'Abweichender Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016' Werte enthalten sind, wurde der volle AG-Zuschuss für die Berechnung der Förderung herangezogen. Woran kann es liegen, dass die automatisch Nachberechnung des Förderbetrages für 2022 nicht erfolgt und wie kann ich Abhilfe schaffen?
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