Liebe Kollegen,
ich habe massive Probleme damit, dass ich für einen vorangegangen Beschäftigungszeitraum KEINE elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA) erstellen und der Bundesagentur bereitstellen kann.
Über Abrechnung ► DÜ Arbeitsbescheinigung wird mehr nur der letzte Beschäftigungszeitraum (01.03.2022-31.10.2022) angegeben. Die Mitarbeiterin war jedoch wie folgt bereits beim Arbeitgeber beschäftigt:
► 01.06.2020 - 31.10.2020
► 01.06.2021 - 30.11.2021
► 01.03.2022 - 31.10.2022
___
In der Arbeitsbescheinigung wird mir hingegen ein Gesamtzeitraum angegeben, seitdem die Mitarbeiterin in dem Betrieb ist. Insgesamt 3 Beschäftigungszeiträume sind jedoch laut Bundesagentur SEPARATE Bescheinigungen zu erstellen.
Auch nach einer Möglichkeit Unterbrechungen zu ergänzen suche ich.
Wie löse ich das Problemchen? Es muss doch Wege geben "alte" Beschäftigungszeiträume nachträglich elektronisch mit BEA bereitzustellen.
Liebe Grüße aus dem Norden
Sergej Frost
Hallo Herr Frost,
da in Lohn und Gehalt eine Nachberechnung in Vorbeschäftigungszeiträume nicht möglich ist, kann auch keine Arbeitsbescheinigung (BEA) für Vorbeschäftigungszeiträume erstellt werden.
Sie schreiben, dass die Bundesagentur für jeden Beschäftigungszeitraum eine eigene Arbeitsbescheinigung verlangt. Diese hätten nur direkt nach jedem Austritt erstellt werden können, bevor der nächste Beschäftigungszeitraum angelegt wurde.
Wenn Sie noch die Möglichkeit haben in den Abrechnungsstand 12/2022 zu gehen, könnten Sie zumindest noch für den Zeitraum 01.06.2021 - 30.11.2021 eine Arbeitsbescheinigung erstellen.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie den Mitarbeiter auf eine freie Personalnummer mit dem Eintrittsdatum 01.03.2022 kopieren. Im Nachgang löschen Sie in der ursprünglichen Personalnummer den letzten Beschäftigungszeitraum.
Beachten Sie bitte, dass dadurch in beiden Personalnummern Nachberechnungen ausgelöst werden. Die in der ursprünglichen Personalnummer entstandene Überzahlung können Sie in der neuen Personalnummer verrechnen.
Lediglich die Arbeitsbescheinigung für den Zeitraum 01.06.2020 - 31.10.2020 können Sie in Lohn und Gehalt nicht mehr erstellen.
Ich empfehle Ihnen, sich mit der Arbeitsagentur abzustimmen, auf welchem anderen Wege Sie die Arbeitsbescheinigungen außerhalb von Lohn und Gehalt übermitteln können.
Sehr geehrte Frau Preuß,
vielen Dank für Ihre Antwort, ach wenn mir hiermit leider nicht wirklich geholfen ist.
Das Bereitstellen von Arbeitsbescheinigungen für Vorbeschäftigungszeiträume hat aus meiner Sicht grundlegend NICHTS mit Nachberechnungsmöglichkeiten des Lohnprogramms zu tun. Gerade jetzt, wo Arbeitsbescheinigungen ausschließlich elektronisch übermittelt werden müssen, ist das aus meiner Sicht ein großes Problem, sodass LuG hier die Auswahl von Beschäftigungszeiträumen bzw. Nachweiszeiträume zur Auswahl stellen muss!
Ein "Hin-Fingieren" durch Kopieren von Personalnummern kann hier keine anwenderfreundliche Lösung sein.
Wie erklären Sie sich die Darstellung der Arbeitsbescheinigung? Die Mitarbeiterin wird saisonal Beschäftigt. Soll nun zu jedem Beschäftigungsverhältnis eine eigene Personalnummer erstellt werden? Nur um zu verhindern, dass die Arbeitsbescheinigung nicht missverständlich seit Beschäftigungsbeginn (Eintrittsdatum) bescheinigt? Wieso lassen sich die Unterbrechungstatbestände nicht so pflegen, dass man eine tatsächliche Unterberechnung mit Zeiträumen aufführen kann?
Auch fraglich ist das Bescheinigen von Entgelt. Wenn doch nachvollziehbar in den letzten 12 Monaten ein Entgelt gezahlt wurde. Wieso wird dieses nicht mit aufgeführt?
Das Abstimmen mit der Bundesagentur führt doch nur zu einer Lösung: Dass erneut nur auf Papier bescheinigt wird. Das ist aus meiner Sicht nicht zielführen.
Liebe Grüße
Sergej Frost
Ich möchte mich hier der vorangegangenen Meinung von Herrn Frost einmal anschließen! Das Problem wird hier wie der Nagel auf den Kopf getroffen.
Die Möglichkeit zum Umgang mit Arbeitsbescheinigungen ist durch Datev irgendwie nur unbefriedigend gelöst. Wir arbeiten mit Lodas, aber unter'm Strich wird das wohl kein großer Unterschied sein.
Ich kann den Denkansatz der Datev zur Thematik durchaus verstehen, Fakt ist aber, dass die Arbeitsrealität oftmals doch komplett anders aussieht.
Seit der Umstellung auf BEA kommen viel mehr Nachfragen seitens der Agenturen, was auch daran liegt, dass z.B. unser Vorprogramm, aus dem viele Daten kommen, wiederum nur unzureichend an die Datev-Schnittstellen angeknüpft werden kann und es ganz ohne manuelle Nacharbeit einfach nicht funktioniert.
Des Weiteren kann auch ich an der Stelle sagen, dass es absolut nicht unüblich ist, dass Nachfragen zu Bescheinigungen für deutlich ältere Zeiträume, als aus den letzten 24 Monaten kommen.
Für mich persönlich wäre ein Erstellen der Bescheinigungen über den Programmpunkt "Bescheinigungen" die sinnvollste Lösung, gepaart mit der Möglichkeit Daten manuell ggfs. zu bearbeiten und das Ganze dann über einen "Senden-Button" loszuschicken.
Ich denke, das Thema sollte vielleicht auch bei Datev intern nochmal diskutiert werden, ob Sie dahingehend den Usern nicht tatsächlich mit ein paar ausgereifteren Lösungen entgegen kommen können und wollen...
Viele Grüße!
Hallo,
wenn auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum das Kontrollkästchen "Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden" gesetzt ist, dann wird auch für die Arbeitsbescheinigung als Beginn des Arbeitsverhältnisses das "Ersteintrittsdatum in Firma" abweichend vom aktuellen Beschäftigungsbeginn gemeldet. Die Abrechnungswerte etc. werden jedoch nur aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis gemeldet. Der Sachverhalt wird aktuell von unserer Entwicklung geprüft.
Wird also fälschlicherweise das Ersteintrittsdatum in die Firma auf der Arbeitsbescheinigung ausgewiesen, deaktivieren Sie den Haken Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden". Anschließend können Sie über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen die Arbeitsbescheinigung erneut erstellen.
Wie meine Kollegin @Astrid_Preuß bereits geschildert hat, kann Lohn und Gehalt leider keine Arbeitsbescheinigungen für vorherige Beschäftigungszeiträume erstellen, wenn diese unter einer Personalnummer abgebildet werden. Ich kann vollkommen nachvollziehen, dass dies unzufriedenstellend ist. Wir analysieren künftige Lösungsmöglichkeiten. Bis dahin können Sie die Arbeitsbescheinigungen für vorangegangene Beschäftigungszeiträume nur manuell über sv.net oder - soweit noch zulässig - auf Papierform an die BA übermitteln.
Liebe Frau Schöneweis,
leider stehe ich mit heutigem Tag erneut vor der selben Herausforderung. Ich habe nun laut Bundesagentur folgende Zeiträume für Mitarbeite S elektronisch zu übermitteln:
01.10.2022 - 31.12.2022 und
04.05.2023 - 25.10.2023
Wie auch bereits mit meinem ersten Anliegen geschildert, lässt LuG es nicht zu, dass der erste Zeitraum (mit)bescheinigt bzw. elektronisch (mit)übermittelt werden kann.
Gibt es hierzu bereits eine Abhilfe? Wieso wird hier nicht eine Auswahl der unterschiedlichen Beschäftigungszeiträume möglich gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Frost
Hallo Herr Frost,
nach wie vor ist es in Lohn und Gehalt nicht möglich, eine Arbeitsbescheinigung (BEA) für vorangegangene Beschäftigungszeiträume zu erstellen.
Sie können alternativ diese Arbeitsbescheinigung über sv.net erstellen und übermitteln.
Der Wunsch, dass eine Arbeitsbescheinigung auch für vorangegangene Beschäftigungszeiträume erstellt werden kann, ist uns bereits bekannt. Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen jedoch nicht nennen.
Hallo Frau Preuß,
gibt es hierzu schon eine Lösung.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Kerstin Hofmann
Hallo Kerstin,
es gibt hierzu noch keine weiteren Informationen. Der Wunsch wird aufgrund der aktuellen gesetzlichen Änderungen, derzeit nicht in der Entwicklung priorisiert.