Liebe Kollegen,
ich habe massive Probleme damit, dass ich für einen vorangegangen Beschäftigungszeitraum KEINE elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA) erstellen und der Bundesagentur bereitstellen kann.
Über Abrechnung ► DÜ Arbeitsbescheinigung wird mehr nur der letzte Beschäftigungszeitraum (01.03.2022-31.10.2022) angegeben. Die Mitarbeiterin war jedoch wie folgt bereits beim Arbeitgeber beschäftigt:
► 01.06.2020 - 31.10.2020
► 01.06.2021 - 30.11.2021
► 01.03.2022 - 31.10.2022
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In der Arbeitsbescheinigung wird mir hingegen ein Gesamtzeitraum angegeben, seitdem die Mitarbeiterin in dem Betrieb ist. Insgesamt 3 Beschäftigungszeiträume sind jedoch laut Bundesagentur SEPARATE Bescheinigungen zu erstellen.
Auch nach einer Möglichkeit Unterbrechungen zu ergänzen suche ich.
Wie löse ich das Problemchen? Es muss doch Wege geben "alte" Beschäftigungszeiträume nachträglich elektronisch mit BEA bereitzustellen.
Liebe Grüße aus dem Norden
Sergej Frost