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LODAS Baulohn Resturlaub korrigieren

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letzte Antwort am 10.09.2021 09:47:40 von lorenz-keck
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unbelievable1989
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo liebe Community 🙂

Ich habe folgendes Problem:

Mein Mandant ist im Bauhauptgewerbe tätig. Ein Arbeitnehmer hat am 10. Januar 2019 dort angefangen zu arbeiten und laut Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2019 einen Urlaubsanspruch von 1,83 Tagen. Nun scheidet der Arbeitnehmer wieder zum 30. Juli 2019 aus und soll laut Mandant für den Monat Juli seinen Resturlaub ausbezahlt bekommen. Dies habe ich auch alles im Kalendarium so eingetragen, jedoch bleibt bei der Probeabrechnung immer ein Resturlaubsanspruch von 0,83 Tagen übrig. Da der Arbeitnehmer im Ausland wohnt und er nicht wieder im Baubereich tätig sein wird, soll der Resturlaub auf 0 Tage gebracht werden.

Ich war im März/April auf einem Baulohnseminar und dort hat die Referendarin gesagt, das es bei solchen Fällen die Möglichkeit gibt, dies zu korrigieren, und dies in unseren zur Verfügung gestellten Unterlagen steht. Jedoch habe ich dort vorhin nichts gefunden.

Ich hoffe, hier gibt es jemanden, der mir bei meinem Problem helfen kann.

shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Preller,

soll der AN seinen Urlaub ausgezahlt bekommen, weil er ihn tatsächlich genommen hat oder weil der Urlaub abgegolten werden soll? In letzterem Fall dürfte dies sonst nur über die zuständige Urlaubskasse auf Antrag durch den AN erfolgen, niemals durch den Arbeitgeber.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

da stimme ich Herrn Lubbe zu.

Urlaubsabgeltung kann erst nach Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden, wenn

sichergestellt ist, das der AN kein Beschäftigungsverhältnis in einem Baubetrieb mehr aufnimmt.

Viele Grüße

Ruth Korn

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Beiträge.

Grundsätzlich ist es tariflich korrekt, wenn der Resturlaubsanspruch mit 0,83 Tagen stehen bleibt.

Programmtechnisch können Sie den Urlaubsspeicher jedoch komplett leeren und somit auch den Resturlaub auf Null setzen, indem Sie unter Bewegungsdaten / Erfassungstabellen, Register Standard eine Zeile für den betroffenen Arbeitnehmer mit dem Wert 99 und BS 85 erfassen.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lorenz-keck
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
1323 Mal angesehen

Hallo guten Tag,

 

ich habe die Zeile so erfaßt: Wert 99 und BS 85...funktioniert leider ich, es heißt keine korrekte Baulohnzeile?

LA muss erfaßt werden...welche LA ist hier anzusprechen? 

 

Vielen Dank für die Information

 

Freundlichen Gruß

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 7
1302 Mal angesehen

Hallo,

 
für die Buchung ist die Stammlohnart 508 zu verwenden. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lorenz-keck
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
1284 Mal angesehen

Vielen Dank 

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letzte Antwort am 10.09.2021 09:47:40 von lorenz-keck
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