Hallo @HimmelBlau265 , dann ist ja das Wesentliche geprüft. 🙂 Ich hätte noch eine andere Idee zur "Nachzahlung" des Arbeitgeberzuschusses: Meines Wissens ist es nicht immer möglich, in bestehende Verträge nun mal 15% mehr einzuzahlen. Damit würden auch neue Policen etc. notwendig werden ... Nach meinem Verständnis wird aus einer ursprünglich ausschließlich durch Entgeltumwandlung von 100 € pro Monat arbeitnehmerfinanzierten BAV nach Inkrafttreten des Pflichtzuschusses eine mischfinanzierte Beitragszahlung in Höhe von 86,95 € (Entgeltumwandlung des AN) plus 13,05 € Arbeitgeberpflichtzuschuss, so dass sich am eigentlichen BAV-Vertrag, der Beitragszahlung und Ablaufleistung nichts ändert. Mein Weg wäre: Je Mitarbeiter wird berechnet, wieviel bisher an Arbeitgeberzuschuss nicht gezahlt wurde. Dieser Betrag wird durch den Betrag der monatlichen Beitragszahlung des Mitarbeiters (86,95 €) dividiert. Das Ergebnis ergibt die Anzahl der Monate, in denen ab sofort ausschließlich der Arbeitgeber einzahlt. Danach wird die korrekte Mischfinanzierung eingerichtet: 86,95 € Entgeltumwandlung AN plus 13,05 € AG-Pflichtzuschuss. Spricht etwas dagegen? Andere Ideen, liebe Community? VG und einen schönen Nachmittag. PS: @pogo war schneller, geht aber argumentativ in meine Richtung. 😉
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