abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Minijob + vergütetes Praktikum: Behandlung bei Überschreiten der 556-Euro-Grenze

6
letzte Antwort am 10.09.2025 13:11:00 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Bahi2025
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
180 Mal angesehen

Hallo, wie ist es zu behandeln, wenn ein Minijobber zusätzlich ein freiwilliges Praktikum mit Vergütung bei einem anderen Arbeitgeber ausübt?
Durch die Kombination beider Entgelte würde die Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich überschritten werden.

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 7
154 Mal angesehen

Beide Minijobs sind sv-pflichtig abzurechnen.

 

Ein freiwilliges/nicht vorgeschriebenes Praktikum sollte man in der Entgeltabrechnung nie als Praktikum bezeichnen.

Es ist einfach eine normale Beschäftigung und als sv-pflichtig, Minijob oder Werkstudent abzurechnen, ohne irgendwelche Besonderheiten.

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 7
138 Mal angesehen

Ziel des Minijobs ist Einkommen, Ziel des Praktikums entweder die Zulassung zur schulischen Ausbildung/Studium, es ist Teil dessen oder wird freiwillig gemacht um praktisches Wissen zu erwerben oder zu vertiefen. Die sind also m.M.n. gar nicht zusammen zu rechnen, wie es auch bei Minijob und Ausbildung der Fall wäre.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 7
135 Mal angesehen

Hallo, wie ist es zu behandeln, wenn ein Minijobber zusätzlich ein freiwilliges Praktikum mit Vergütung bei einem anderen Arbeitgeber ausübt?

 

Das Praktikum läuft i.d.R. über ELStAM als Hauptjob. Daneben ist ein Minijob möglich.

0 Kudos
Lohnnutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
91 Mal angesehen

Was ist aber wenn das freiwillig und somit SV-pflichtige Praktikum vom Entgelt bis 556 € ist? Muss der Job dann nicht als Minijob gemeldet werden?

 

Dann wären es zwei Minijobs und bei dann SV-Pflichtig 

 

Oder liege ich hier falsch ?

ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 7
88 Mal angesehen

M. E. ist das angesprochene Praktikum im ersten Schritt einzeln darauf zu prüfen, was hier für eine versicherungsrechtliche Einstufung vorzunehmen ist:

 

Schaubilder und Prüfhilfen - Minijob-Zentrale

 

ulli_preuss_1-1757498038002.png

 

 

Da es sich laut Fragestellung um ein freiwilliges Praktikum handelt, liegt volle Versicherungspflicht vor, siehe Schaubild, es sei denn es ist für sich gesehen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Von einer solchen ist wegen der Frage (Stichwort Zusammenrechnung) auszugehen.

Im zweiten Schritt ist dann das Zusammentreffen mit einer weiteren Beschäftigung zu prüfen. Da das erste  Beschäftigungsverhältnis ebenfalls geringfügig ist, müssen beide Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Diese Zusammenrechnung ergibt laut den Angaben einen Betrag über 556 Euro, d. h. versicherungspflichtige Beschäftigung.

 

 

ulli_preuss_2-1757498174006.png

 

 

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 7
57 Mal angesehen

@Lohnnutzer  schrieb:

Was ist aber wenn das freiwillig und somit SV-pflichtige Praktikum vom Entgelt bis 556 € ist? Muss der Job dann nicht als Minijob gemeldet werden?

 

Dann wären es zwei Minijobs und bei dann SV-Pflichtig 

 

Oder liege ich hier falsch ?


Wenn das so von vornherein feststeht. Ja vermutlich. Bitte dann unbedingt die Minijob-Zentrale und/oder DRV um Rat fragen.

0 Kudos
6
letzte Antwort am 10.09.2025 13:11:00 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage