Hallo, wie ist es zu behandeln, wenn ein Minijobber zusätzlich ein freiwilliges Praktikum mit Vergütung bei einem anderen Arbeitgeber ausübt?
Durch die Kombination beider Entgelte würde die Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich überschritten werden.
Beide Minijobs sind sv-pflichtig abzurechnen.
Ein freiwilliges/nicht vorgeschriebenes Praktikum sollte man in der Entgeltabrechnung nie als Praktikum bezeichnen.
Es ist einfach eine normale Beschäftigung und als sv-pflichtig, Minijob oder Werkstudent abzurechnen, ohne irgendwelche Besonderheiten.
Ziel des Minijobs ist Einkommen, Ziel des Praktikums entweder die Zulassung zur schulischen Ausbildung/Studium, es ist Teil dessen oder wird freiwillig gemacht um praktisches Wissen zu erwerben oder zu vertiefen. Die sind also m.M.n. gar nicht zusammen zu rechnen, wie es auch bei Minijob und Ausbildung der Fall wäre.
Hallo, wie ist es zu behandeln, wenn ein Minijobber zusätzlich ein freiwilliges Praktikum mit Vergütung bei einem anderen Arbeitgeber ausübt?
Das Praktikum läuft i.d.R. über ELStAM als Hauptjob. Daneben ist ein Minijob möglich.
Was ist aber wenn das freiwillig und somit SV-pflichtige Praktikum vom Entgelt bis 556 € ist? Muss der Job dann nicht als Minijob gemeldet werden?
Dann wären es zwei Minijobs und bei dann SV-Pflichtig
Oder liege ich hier falsch ?
M. E. ist das angesprochene Praktikum im ersten Schritt einzeln darauf zu prüfen, was hier für eine versicherungsrechtliche Einstufung vorzunehmen ist:
Schaubilder und Prüfhilfen - Minijob-Zentrale
Da es sich laut Fragestellung um ein freiwilliges Praktikum handelt, liegt volle Versicherungspflicht vor, siehe Schaubild, es sei denn es ist für sich gesehen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Von einer solchen ist wegen der Frage (Stichwort Zusammenrechnung) auszugehen.
Im zweiten Schritt ist dann das Zusammentreffen mit einer weiteren Beschäftigung zu prüfen. Da das erste Beschäftigungsverhältnis ebenfalls geringfügig ist, müssen beide Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Diese Zusammenrechnung ergibt laut den Angaben einen Betrag über 556 Euro, d. h. versicherungspflichtige Beschäftigung.
@Lohnnutzer schrieb:Was ist aber wenn das freiwillig und somit SV-pflichtige Praktikum vom Entgelt bis 556 € ist? Muss der Job dann nicht als Minijob gemeldet werden?
Dann wären es zwei Minijobs und bei dann SV-Pflichtig
Oder liege ich hier falsch ?
Wenn das so von vornherein feststeht. Ja vermutlich. Bitte dann unbedingt die Minijob-Zentrale und/oder DRV um Rat fragen.