Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Eine Arbeitnehmerin hat ein Schreiben von der AOK bekommen mit folgendem Text:   "Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Muster wurde von Ihnen als Arbeitnehmerin unter anderem versicherungspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet. Gleichzeitig übt Frau Muster eine selbständige Tätigkeit aus. Nach dem Sozialgesetzbuch unterliegen Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, grundsätzlich der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer wird jedoch durch eine hauptberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit ausgeschlossen. Dieser Sachverhalt liegt hier, so dass ab dem 01.01.2020 keine Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Wir bitten daher um Berichtigung der Meldungen (Beitragsgruppe 0110) und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung."   Meine Frage ist, kann ich 4 Jahre rückwirkend den Beitragsgruppenschlüssel ändern???   Ich freue mich auf Eure Rückmeldung!
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