Hallo liebe Datev-Community,
wir haben einen Mitarbeiter, geboren 01/1960, der laut Rentenbescheid ab dem 01.05.2025 in Rente ist, jedoch in "Altersrente für besonders langjährige Versicherte".
Laut KK sollen wir Ihn mit BGS 3121 abrechnen.
Wir haben PGS 120 gewählt, da er auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet.
Unter Sozialversicherung / Rentner haben wir folgende Einstellungen getätigt:
- Rentenbeginn: 01.05.2025
- Rentnerschlüssel ab 01/2024: Altersvollrente
- Verzicht auf die RV-Freiheit: Ja
- Verzichterklärung ist eingegangen am: 25.08.2025
LuG gibt allerdings folgenden Fehler raus:
"#LN17860 - Der Mitarbeiter soll im Monat 08/2025 mit BGS-AV=2 abgerechnet werden, bei diesem Mitarbeiter handelt es sich allerdings um keinen Altersvollrentner."
Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss AV mit 1 abgerechnet werden.
Er kann daher auch noch nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, weil er bis dahin eh noch pflichtig ist.
Also 120/3111.
Juni 2026 (?) wäre es dann grundsätzlich 119/3321.
Wenn er dann auf die RV-Freiheit verzichtet -> 120/3121
Hallo Martin,
die Regelaltersrente wird erst ab Mai 2026 erreicht. Bis dahin ist der Mitarbeiter zwangsläufig auch RV-pflichtig. Er hat also keine Wahl und kann daher auch auf keine Freiheit verzichten. 😉
Außer AN hat eine Schwerbehinderung oder ähnliches?
Vielleicht stört sich das Programm daran, dass du bei Verzicht ein "ja" hinterlegt hast.
Ist nur eine Idee. Auf alle Fälle ist der Schlüssel 3111 korrekt.
Wenn die KK was anderes sagt, dann müssten sie das begründen können.
Hallo Pogo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Das hat mir die Rentenversicherung auch mitgeteilt - 3111.
Die Krankenkasse sagt mir aber - 3121.
Deine Lösung ist ja plausiebel!🙂
Hallo Claudia,
vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung!
Frage ist jetzt nur, gebe ich der Rentenversicherung Bescheid, das die KK einen anderen BGS verwenden möchte?
So das die RV das mit der KK klären kann?
@Martin_J schrieb:
Frage ist jetzt nur, gebe ich der Rentenversicherung Bescheid, das die KK einen anderen BGS verwenden möchte?
Nö. 🙂
Ich würde es abrechnen, wie es meiner Ansicht nach (ich bin ja hier auch nicht alleine) richtig ist und wenn die KK sich dann irgendwann meldet, soll sie einfach erklären, warum ihre Ansicht richtig ist.
Oder gibt es bei dem AN irgendwelche Besonderheiten? Ist er ab Rentenbeginn plötzlich Beamter oder Richter? Oder aus anderen Gründen AV-frei? Vermutlich nicht...
Lieber Pogo,
super vielen Dank! Dann werde ich es so umsetzten!
Vielen lieben Dank für die Hilfa an Alle!!
@Martin_J schrieb:Die Krankenkasse sagt mir aber - 3121.
Krankenkassen fordern öfters mal, dass man bestimmte Sachverhalte meldet - haben damit aber nicht zwangläufig immer Recht. Auch wenn sie es gerne so darstellen. 😉
Lieber Rschoepe,
vielen Dank für die Info! Gut zu wissen! 🙂