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LODAS Mitarbeiter falsch abgerechnet über zweite Personalnummer

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letzte Antwort am 04.09.2025 12:58:18 von Claudia-
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MaSchu
Einsteiger
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Moin zusammen,

 

ich habe da mal wieder ein etwas verzwicktes Problem. Ich habe einen Mitarbeiter dieser ist seit Dezember 24 im Krankengeld und sollte im Juli 25 per Wiedereingliederung die Arbeit aufnehmen. Hier ist allerdings der Fall das der Arbeitgeber die Wiedereingliederung bezahlen möchte. 

Ist allerdings der Fehlzeiten Grund Krankengeld hinterlegt lässt mich DATEV keine Abrechnung machen. Da kam mir der Gedanke ich lege eine zweite Personalnummer an und rechne dies nun darüber ab. Jetzt will die Krankenkasse eine Abmeldung der ersten Personalnummer. Nach einem Telefonat mit entsprechender Kasse war man nun der Meinung ich solle die Abrechnung der zweiten Personalnummer stornieren. Krankengeld in den Fehlzeiten stoppen für 07/2025 da das Krankengeld wohl dennoch weiterlaufen würde. Wie geh ich jetzt vor ? Rückrechnung der zweiten Personalnummer ist klar. Eine Stornierung des Eintritts geht ja nicht. Höchstens einen Austritt ein Tag später.

Das ganze ist auch noch im Baulohn

 

Vielen Dank für die Mühe

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
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@MaSchu  schrieb:

Wie geh ich jetzt vor ? Rückrechnung der zweiten Personalnummer ist klar. Eine Stornierung des Eintritts geht ja nicht. Höchstens einen Austritt ein Tag später.

Wenn du bei der zweiten, neuen Personalnummer ein Eintritts-Austrittsdatum außerhalb der Rückrechnungstiefe eingibst, also z.B. den 01.01.2020 bei beiden, wird alles storniert.

Fertig.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Eine Wiedereingliederung ist in der Regel stundenerhöhend, so dass er während der Wiedereingliederung nicht sein volles Entgelt erhalten hat. Hier wäre für mich die Frage, ob das Entgelt sv-frei wäre wg. weitergewährtes Krankengeld. Ich verstehe es so, dass die Fehlzeit Krankengeld beendet werden sollte. Hier sollte erst einmal die Rückmeldung des KG-Entgelt und die weiter gewährten AG-Leistung gemeldet werden.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Genau das Prozedere hatte ich letztes Jahr auch mit einer Mitarbeiterin. Seitdem rate ich jedem Arbeitgeber die Wiedereingliederung nicht zu bezahlen, sondern dem Mitarbeiter lieber nach dem Einstieg eine Prämie zu geben. 

 

Aber bei uns war es auch zu spät, da der AG bereits auf dem Schein angekreuzt hatte, dass er Geld zahlt. Da nicht voll gearbeitet wird kommt auch kein volles Gehalt. 

Da der Mitarbeiter während der Wiedereingliederung aber immer noch krankgeschrieben ist, hat er Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld wird nur entsprechend der Zahlung vom AG gekürzt.

 

Die Fehlzeit mit Krankengeld muss bestehen bleiben, ansonsten bekommt der AN kein Krankengeld mehr, weil eine Ende-Meldung rausgeht! Und die Krankenkasse freut sich.

Es muss, so wie auch in Datev beschrieben über eine zweite PNR abgerechnet werden. Dies habe ich für die 3 Wochen in unserem Fall auch getan. Die Krankenkasse habe ich über diesen Ablauf und das es keine andere Möglichkeit gibt informiert. Das hat dann auch so geklappt. 

 

Nur die Jahresmeldung musste ich dann im Folgejahr korrigieren um beide Summen der Entgelte in einer Meldung für das komplette Jahr zu bescheinigen. 

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letzte Antwort am 04.09.2025 12:58:18 von Claudia-
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