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eAU elektronische Abfrage bei Minijobber ohne Hauptbeschäftigung

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letzte Antwort am 01.09.2025 16:31:26 von pogo
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Hintemann
Einsteiger
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Nachtrag: Das Thema hat sich bereits geklärt - Danke sehr

 

Wir haben versucht für einen Minijobber eine Abfrage der eAU bei der zuständigen Krankenkasse (AOK NW) zu stellen.

Es wurde weder ein Zeitraum, noch ein Fehler zurückgemeldet, deshalb habe ich bei der AOK NW angerufen.

Mir sagte man dort, dass die AU zwar dort vorliegt, für Minijobber ohne eine SV-Pflichtige Hauptbeschäftigung jedoch keine eAU zurückgemeldet werden kann, da die Krankheiten dort nicht getrackt werden. 

Grund dafür soll sein, dass der AN kein Anspruch auf Krankengeld hat.

 

Ich habe versucht das auf der Seite der Minijob-Zentrale und des GKV-Spitzenverbands nachzulesen, konnte dazu aber nichts finden.

Für mich hört sich das ziemlich quatschig an.

Hat hier jemand Erfahrung?

Muss/Darf der Arbeitgeber jetzt zusätzlich eine Papierbescheinigung anfordern?

rschoepe
Experte
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@Hintemann  schrieb:

Mir sagte man dort, dass die AU zwar dort vorliegt, für Minijobber ohne eine SV-Pflichtige Hauptbeschäftigung jedoch keine eAU zurückgemeldet werden kann, da die Krankheiten dort nicht getrackt werden. 

Grund dafür soll sein, dass der AN kein Anspruch auf Krankengeld hat.


Die Aussage habe ich bislang nur in Bezug auf Vorerkrankungszeiten gehört. Und selbst da finde ich sie etwas unsinnig (auch wenn das tatsächlich so festgelegt ist), schließlich möchte der AG doch nicht raten müssen, ob die Krankenzeiten zusammen gehören oder nicht.

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pogo
Experte
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@Hintemann  schrieb:

Mir sagte man dort, dass die AU zwar dort vorliegt, für Minijobber ohne eine SV-Pflichtige Hauptbeschäftigung jedoch keine eAU zurückgemeldet werden kann, da die Krankheiten dort nicht getrackt werden.

Wo ist dort?

 

Die eAU liegt bei der AOK NW.

Dort rufst du sie ab.

Warum sollte das nicht funktionieren?

 

Es gibt ja keinen für uns erkennbaren Hinweis, dass die AOK NW über den Minijob überhaupt Bescheid weiß.

Es werden ja auch keine Angaben übermittelt zum Minijob.

 

 

Zudem bin ich sicher, dass ich einige Minijobber habe, die hin und wieder krank sind und keine Hauptbeschäftigung haben und da kommt immer eine Rückmeldung.

 

 

LuG gibt keine Fehlermeldung aus, die weiterhelfen könnte?

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letzte Antwort am 01.09.2025 16:31:26 von pogo
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