Das ist bei uns leider nicht einheitlich gelöst. Ich übernehme die Bezeichnung durch den Mandanten in die Berufsbezeichnung (Reiter Beschäftigung) und schaue für den Tätigkeitsschlüssel auf die Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag und ggf. die Qualifikation. Andere machen es anders herum, weil das im Papierfragebogen so stand. Da hat dann teilweise jeder Mitarbeiter eines Mandanten einen anderen Tätigkeitsschlüssel, obwohl sie alle das Gleiche machen … @wicki04 schrieb: Dann ändern sich z.B. die Positionen wie z.B. Aufstieg vom Lagerarbeiter zum Teamleiter, was uns nicht mitgeteilt wird. In solchen Fällen würde ich allerdings auch nicht unbedingt den Tätigkeitsschlüssel ändern. Dazu kommt dann ja noch, dass es für manche Berufe keinen Tätigkeitsschlüssel gibt, oder keine Unterscheidung zwischen "Fußvolk", Team- oder Abteilungsleiter usw. gemacht wird. Ich habe z.B. die Ganztagsbetreuung der örtlichen Schulen als Mandanten, da trage ich überall "Kinderbetreuer/in" ein, weil ich nichts besseres finden kann. Auch für die (stellvertretende) Leitung an der jeweiligen Schule.
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